Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 230

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ebenso: Diese Kraut-und-Rüben-Angelegenheit des BZÖ ist einerseits offensichtlich dazu angelegt, von der eigenen Verantwortung im Hypo-Alpe-Adria-Desaster in Kärn­ten abzulenken, und andererseits nicht dazu geeignet, die Defizite des Lebensmittel­kontrollbereichs in Österreich vertiefend in einer parlamentarischen Anfrage ausführlich zu behandeln. Es ist beides nicht wirklich möglich. Ich werde hier trotzdem einige Punkte herausgreifen und versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Es geht also um einen Vorwurf an den Minister, der von Ihnen, Herr Minister Stöger, sehr, sehr rasch vom Tisch gewischt wurde, in einer Art und Weise, die ich, ehrlich ge­sagt, nicht ausreichend finde. In der Art und Weise, wie Sie es dargestellt haben, steht dies auch im Widerspruch zu genau jenem Antrag, den jetzt die Regierungsparteien eingebracht haben. Es spricht nämlich der Entschließungsantrag, den wir Grüne unter­stützen werden, explizit Informationsdefizite zwischen Ländern, AGES und Ministerium und innerhalb der Institutionen an. Sie haben kein Wort dazu gesagt, Herr Bundesmi­nister! Das wäre eine Chance gewesen, genau auf die Defizite einzugehen, die im Um­feld dieses Listerien-Skandals passiert sind.

Faktum ist: Sie haben die EU rechtzeitig informiert, das stimmt. Sie haben auch, bezie­hungsweise letztlich der Unternehmer hat sichergestellt, dass das Produkt zurückgezo­gen wurde. Aber Sie haben keine offensive Öffentlichkeitsarbeit gemacht, und Sie ha­ben auch nicht dargelegt, ab wann – Kollege Grillitsch, das ist relevant – eine Probe zum Verdachtsfall wird. Ab wann beginnt das Risikomanagement, und wann beginnt die rote Lampe zu leuchten? – Es waren bisher vier Proben, vier Verdachtsproben; meines Wissens haben Sie das inzwischen auf zwei reduziert. Es wäre auch gut gewe­sen, ein bisschen aus der eigenen Kiste zu plaudern, um einfach Verständnis für die Fragestellung der Lebensmittelkontrolle herzustellen.

Eines ist meiner Ansicht nach auch ungeklärt: Wir haben in Österreich einen General­direktor für öffentliche Gesundheit. Was ist denn die Aufgabe eines solchen Generaldi­rektors für öffentliche Gesundheit, wenn nicht in genau so einem Fall, sobald ein Fall klar ist, alles zu tun, um die Konsumenten und um Sie, die Bundesregierung, von den Gefahren zu unterrichten, den Markt zu informieren, die Konsument/innen zu informie­ren? – Das gibt es aus unserer Sicht zu diskutieren, da gäbe es genug, was man sich genauer anzusehen hätte.

Aber wir werden den Misstrauensantrag trotzdem nicht unterstützen, denn Sie haben von uns noch eine meiner Meinung nach ganz berechtigte Frist. Es gibt bekanntlich einen Fünf-Parteien-Antrag, den wir im November hier im Parlament beschlossen ha­ben, und wir warten jetzt darauf, dass Sie umgehend diese Schritte, diese Maßnah­men, die wir im November eingefordert haben, auch umsetzen.

Einen Punkt hat Kollege Grillitsch schon angesprochen: Der Hartberger Bauernquargel ist Konsumententäuschung, ist Betrug am Bürger, an der Bürgerin, die im rechten Glauben, dass es sich um ein Regionalprodukt handelt, dieses Produkt kaufen. Aber was ist drin? – Ein deutsches und wo immer her gekarrtes Produkt beziehungsweise Rohstoff! Das kann es nicht sein. Lebensmittel sind sensible Produkte, eine Herkunfts­kennzeichnung ist zwingend.

Ein erster guter Vorschlag wäre, dass Sie, wenn Sie das Gütezeichengesetz hier ins Parlament einbringen, sicherstellen, dass bei Gütezeichen, wo Österreich draufsteht, auch nur Österreich beziehungsweise die jeweilige Region drinnen ist, wie wir das auch im AMA-Gütesiegel bereits festgelegt haben. Das sollte generell für Gütezeichen in Österreich gelten. Das sind die Dinge, oder auch die Finanzierungslücke der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, von der wir einen negativen Jahresabschluss über fast 1 Million € im Jahr 2008 vorliegen haben. Auch darüber hätten wir ausführlich


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