Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Bucher, Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 24.02.2010 im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/14 (III-101/606 d.B.)
In Hinblick auf die immer noch aktuellen Ereignisse bezüglich der SPÖ-Stiftung „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ erscheint zur Akzeptanzsicherung in der Bevölkerung sowie zum Schutz des Rufes des Stiftungsrechts und damit eng verbunden zum Schutz des Wirtschaftsstandortes Österreich dringend geboten, den politischen Parteien die Möglichkeit zu nehmen, dass Stiftungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen.
Besonders hervorzuheben ist insoweit, dass selbst der steirische SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves ausführte: „Aber die SPÖ darf keine Stiftung haben, schon gar keine gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTERREICH“ vom 07.07.2009), wobei Bundeskanzler Werner Faymann dieser Aussage kurze Zeit später widersprach. So führte er aus, dass dies nicht für anständige Stiftungen gelte und verwies auf die oberösterreichische SPÖ-Stiftung, die Sozialwohnungen verwalte. Bedenkt man zudem, dass die ÖVP-Oberösterreich ebenfalls eine Stiftungskonstruktion („Privatstiftung zur Förderung des Gedankens des Wohnungseigentums und dessen Realisierung, insbesondere in Oberösterreich“ – Stiftungsvorstand: ÖVP-Landesgeschäftsführer und Landtagsabgeordneter Mag. Michael Strugl) nutzt, so wird der dringende Handlungsbedarf deutlich.
Letztlich dürfte das aktuelle Verhalten der ÖVP als Anerkenntnis für die Absurdität derartiger Privilegien gedeutet werden können. So ist zu bedenken, dass die ÖVP ihren Koalitionspartner SPÖ öffentlich auffordert, die erlangten Steuerersparnisse zurückzuzahlen. Konsequenterweise dürfte daher ein zustimmendes Verhalten der ÖVP zu diesem Antrag zu erwarten sein, da ansonsten die vorgenannte Verhaltensstruktur kontakariert und dadurch letztlich die Akzeptanz in Bevölkerung weiter geschädigt werden würde.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Präsident des Rechungshofes Dr. Moser. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.
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