Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 252

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bucher, Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 24.02.2010 im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/14 (III-101/606 d.B.)

In Hinblick auf die immer noch aktuellen Ereignisse bezüglich der SPÖ-Stiftung „Zu­kunft Steiermark Privatstiftung“ erscheint zur Akzeptanzsicherung in der Bevölkerung sowie zum Schutz des Rufes des Stiftungsrechts und damit eng verbunden zum Schutz des Wirtschaftsstandortes Österreich dringend geboten, den politischen Parteien die Möglichkeit zu nehmen, dass Stiftungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen.

Besonders hervorzuheben ist insoweit, dass selbst der steirische SPÖ-Landeshaupt­mann Franz Voves ausführte: „Aber die SPÖ darf keine Stiftung haben, schon gar kei­ne gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTERREICH“ vom 07.07.2009), wobei Bundeskanzler Werner Faymann dieser Aussage kurze Zeit später widersprach. So führte er aus, dass dies nicht für anständige Stiftungen gelte und verwies auf die ober­österreichische SPÖ-Stiftung, die Sozialwohnungen verwalte. Bedenkt man zudem, dass die ÖVP-Oberösterreich ebenfalls eine Stiftungskonstruktion („Privatstiftung zur Förde­rung des Gedankens des Wohnungseigentums und dessen Realisierung, insbesonde­re in Oberösterreich“ – Stiftungsvorstand: ÖVP-Landesgeschäftsführer und Landtags­abgeordneter Mag. Michael Strugl) nutzt, so wird der dringende Handlungsbedarf deut­lich.

Letztlich dürfte das aktuelle Verhalten der ÖVP als Anerkenntnis für die Absurdität der­artiger Privilegien gedeutet werden können. So ist zu bedenken, dass die ÖVP ihren Koalitionspartner SPÖ öffentlich auffordert, die erlangten Steuerersparnisse zurückzu­zahlen. Konsequenterweise dürfte daher ein zustimmendes Verhalten der ÖVP zu die­sem Antrag zu erwarten sein, da ansonsten die vorgenannte Verhaltensstruktur kontaka­riert und dadurch letztlich die Akzeptanz in Bevölkerung weiter geschädigt werden wür­de.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, durch den ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Präsident des Rechungshofes Dr. Moser. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.

 


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