Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 251

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Petzner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.23.04

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute den Jahrestätigkeitsbericht 2009 diskutieren, dann darf ich auch einen Wunsch für 2010 anschließen und einflechten, nämlich dass wir in Sachen Prüfungs­kompetenz des Rechnungshofes und erfolgte Prüfungen der Finanzen der Parteien und von Parteispenden in Zukunft mehr in diesem Bericht lesen. Dies dadurch, dass wir die Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes in Sachen Parteifinanzen massiv ausbauen und damit für mehr Transparenz und Kontrolle bei allen Parteien sorgen.

Ich sage das gerade deswegen, weil heute am Abend eine erste Gesprächsrunde zwi­schen den Parteien in Sachen Parteifinanzen stattfindet. Ich begrüße das sehr und hof­fe wirklich, dass wir im Zuge dieser Gespräche auch zu konkreten Verschärfungen der gesetzlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel der Erweiterung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes, in diesem Bereich kommen, weil ich glaube, dass wir hier, im europäischen Vergleich gesehen, dringenden Handlungsbedarf haben.

Ein Beispiel: In der Mehrheit der europäischen Staaten besteht für Parteispenden, egal welcher Höhe, eine Offenlegungspflicht. In Österreich gilt das nicht. In Österreich gibt es die Grenze von 7 260 €, ab der man Parteispenden an den Rechnungshof melden muss. Das war es aber auch schon. Der Rechnungshof kann das weder kontrollieren noch hat er irgendwelche Sanktionsmöglichkeiten. – Das ist ein Beispiel von vielen, wie man die Regelungen im Bereich Transparenz, Kontrolle von Parteifinanzen verschär­fen könnte und auch verschärfen muss.

Ein zweiter Bereich, kurz angesprochen, ist der Bereich der Stiftungen: Es hat die SPÖ einen Stiftungsskandal in der Steiermark zu verantworten; es ist auch die ÖVP bei den Stiftungen nicht ganz lupenrein. Ich frage mich ja immer, welche Stiftungen die ÖVP denn so hat, auch die diversen Landesparteien. – In Oberösterreich, zum Beispiel, gibt es auch so eine Stiftung. Also zeigt nicht mit dem Finger auf die SPÖ, sondern kehrt ein bisschen vor der eigenen Tür. Wir vom BZÖ sind die Einzigen, die keine Stiftung haben.

Ich darf in diesem Zusammenhang betonen, dass es wichtig ist, dass wir ein Stiftungs­verbot in Österreich bekommen, weil es unzulässig ist, dass Parteien ihr Geld steuer­schonend in Stiftungen anlegen.

Daher darf ich auch folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Grosz, Kolleginnen und Kollegen einbringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzent­wurf vorzulegen, durch den ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechts­form der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.“

*****

Ich bin schon sehr gespannt, wie sich die Volkspartei und die SPÖ heute bei diesem Entschließungsantrag in Sachen Stiftungsverbot für Parteien verhalten werden. Es ma­chen das ja alle groß zum Thema. Herr Kaltenegger und Herr Kräuter liegen sich in dem Bereich schon in den Haaren.

Ziehen wir gemeinsam an einem Strang! Setzen wir ein Zeichen, auch in Richtung Steuerzahler, dass auch die Parteien sparen, und schaffen wir dieses Stiftungsverbot für Parteien in Österreich! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.26

 


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