Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Minderheit. Abgelehnt.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert wird (915/A)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
19.30
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, dass ich unseren Antrag zur Universitätenfinanzierung kurz mit Ihnen diskutiere und ihn vorstelle. Er beinhaltet das Ziel, 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für den tertiären Bildungssektor bereitzustellen, und zwar im Einklang mit EU-Normen. Der Antrag steht nicht mutterseelenallein in der Forschungs- und Universitätslandschaft, er wurde auch 1 : 1 vertreten von der Universitätenkonferenz, das heißt von 21 Rektoren Österreichs.
Die EU einerseits und die Rektoren andererseits haben, im Gegensatz zur Bundesregierung, die ursprünglich laut Regierungserklärung das Ziel 2020 erreichen wollte, zunächst das Jahr überhaupt undefiniert gelassen und dann das Ziel auf das Jahr 2015 vorverlegt, und das nicht ohne Grund. Wir sind nicht blind und verkennen nicht die schwierige Situation, und auch das Wirtschaftsforschungsinstitut und zahlreiche ExpertInnen sprechen davon, dass jetzt, in krisenhafteren Finanz- und Wirtschaftszeiten, Investitionen in Bildung und Forschung ein Impulsgeber sind für einen Aufschwung. Ich hoffe, dass die Bundesregierung dies auch einsieht.
Wenn man den Hochschul-Dialog im Ministerium verfolgt, so ist das ein zentrales Thema, allerdings – was völlig außer Acht gelassen wird – hat das Parlament ein Bundesfinanzrahmengesetz beschlossen, wonach mit dem Jahr 2011 keinerlei Budgetzuwächse im tertiären Bildungssektor zu verzeichnen sind. Gespräche über die rollierende Fortführung dieses Vier-Jahres-Bundesfinanzrahmenplanes beginnen derzeit und werden mit dem Ministerium geführt. Ich mache Sie, das Ministerium und die Bundesregierung darauf aufmerksam: Wenn sich hier budgetmäßig nichts tut, nichts bewegt, sind der gesamte Hochschul-Dialog und die gesamte Reform des tertiären Bildungssektors nicht nur in Frage gestellt, sondern schlichtweg aussichtslos. Das heißt, die Bundesregierung muss Geld in die Hand nehmen, um die Forschung zu beflügeln, um Österreich konkurrenzfähig und attraktiv zu machen und um Universitäten und Forscherinnen und Forscher in die Lage zu versetzen, in einen Wettbewerb einzutreten, der auch unter fairen Grundvoraussetzungen läuft.
Ohne ausreichende international vergleichbare Basisfinanzierung in Lehre und Forschung wird es Österreich nicht gelingen, einen Aufholprozess zu starten, der aber notwendig ist, um Wirtschaft, um Arbeitsplätze sozusagen voranzutreiben. Das ist auch eine Chance für die Jugend, weil ohne Bildung ihre Möglichkeiten am Arbeitsmarkt, ihre Möglichkeiten, Handlungsspielräume zu erweitern, ihre Möglichkeiten, sich zu kritischen Bürgern und Bürgerinnen zu emanzipieren, infrage gestellt werden. Das heißt, Vizekanzler Pröll wird sich zu diesem Uni-Dialog äußern müssen. Tut er das nicht, wür-
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