Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 260

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fehlen, wären Geld, das die Unis noch dazugehabt hätten. – Das heißt, es wäre ein richtiger Ansatz, darüber nachzudenken.

Badelt sagt aber auch weiter: „,Es wäre effizienter gewesen, die Studiengebühren bei­zubehalten, aber etwa die Hälfte des Betrages, den man nun für den Ersatz ausgibt, für eine Verbesserung der Studienförderung auszugeben.‘ So hätte man ,soziale Barrie­ren‘ abbauen können, die die Menschen am Studium hindern.“ – Also auch ein Zu­gang, den man diskutieren könnte.

Das Letzte, was ich neben der Thematik Studiengebühren noch anbringen möchte, ist, dass wir im Wissenschaftsbereich, im Hochschulbereich auch einen großen Verwal­tungsreformbedarf haben. Wenn sechs Stellen zuständig sind, nämlich das Bundes­kanzleramt, das Finanzministerium, das Infrastrukturministerium, das Wissenschafts-, Wirtschafts- und Unterrichtsministerium, dann ist das einfach zu viel. Aber offenbar braucht jeder rote Minister ein schwarzes Pendant, und so funktioniert das.

Wichtig wäre auch ein gesundes Gleichgewicht in der Forschungsförderung in Öster­reich. Es muss genug Platz und vor allem genug Geld geben für beide Dinge: für die angewandte Forschung in der Wirtschaft, aber auch für die Grundlagenforschung an den Universitäten.

Daher wäre es höchst an der Zeit, ein entsprechendes Forschungsförderungsgesetz – ein entsprechender Antrag des BZÖ liegt bereits vor – im Parlament zu beraten und zu beschließen. Damit wir da keinen Streit haben: Auf der einen Seite sagt der rote Kanz­ler, dass man die angewandte Forschung mit der Forschungsprämie ausbauen muss, während auf der anderen Seite die neue Wissenschaftsministerin sagt, dass man die Grundlagenforschung stärken muss. Also ein Gegeneinander-Ausspielen wird es mit dem BZÖ mit Sicherheit nicht geben. (Beifall beim BZÖ.)

Wir brauchen eine Bündelung der Forschung, der Lehre und der Wissenschaft unter einem Dach und nicht unter sechs Dächern. Wir brauchen ein Ministerium, ein Wis­sensministerium, einen Mastermind hier in Österreich, der entsprechende Strategien entwickelt und gemeinsam mit den Unis und der Wirtschaft auch umsetzen kann.

In diesem Sinne werden wir auch den Antrag der Grünen unterstützen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 915/A dem Wissenschaftsausschuss zu.

19.55.176. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG), BGBl. Nr. 333/1979 idF BGBl. I Nr. 153/2009, und das Vertragsbedienste­tengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948 idF BGBl. I Nr. 6/2010, geändert werden (943/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Herbert. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


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