Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Intention des vorliegenden Antrages meiner Fraktion ist es, für einen Arbeitnehmer, der von der Privatwirtschaft in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wechseln möchte, die aus diesem Wechsel heraus entstehenden Nachteile im Bereich seiner ihm zuerkannten Urlaubsansprüche zu beseitigen und damit auch ein, wie ich meine, Unrecht oder eine nicht nachvollziehbare Ungerechtigkeit im Bereich des Beamtendienstrechtes, aber auch des Vertragsbedienstetenrechtes zu beseitigen.
Konkret geht es bei dieser Gesetzesänderung darum, dass es zukünftig erlaubt sein soll, dass ein Arbeitnehmer bei seinem Wechsel von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst die aus seiner vorigen Tätigkeit in der Privatwirtschaft erwirtschafteten Urlaubsansprüche auch im nachfolgenden öffentlichen Dienstverhältnis zuerkannt bekommt beziehungsweise er diesen Urlaubsanspruch mitnehmen kann. Dies ist derzeit rechtlich nicht möglich.
Ein Bediensteter, ein Arbeitnehmer hat derzeit eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder er schaut, dass er seinen Urlaub vor seinem Berufswechsel verbraucht, was aber aufgrund der Arbeitssituation, aber wahrscheinlich auch aufgrund der ihm rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in seiner Arbeitswelt nicht immer leicht sein wird, oder er akzeptiert, dass sein erwirtschafteter Urlaubsanspruch einfach verfällt.
Ich denke, das ist ein arbeitsrechtlich unbefriedigender Zustand, der für die betroffenen Arbeitnehmer einen massiven Nachteil bedeutet, insbesondere dann, wenn dieser Berufswechsel in vorgeschrittenem Alter erfolgt und der Arbeitnehmer aufgrund der geringen Zahl von Dienstjahren, die ihm noch verbleiben, einen entsprechend großen Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst nicht mehr erwirtschaften kann. Ich meine auch, dass die derzeitigen Bestimmungen keinesfalls einem modernen Dienstrecht gerecht werden.
Ich darf Sie daher im Interesse der Arbeitnehmer, die von solchen Dienstwechseln betroffen sind, um Zustimmung zu diesem Antrag ersuchen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.58
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Herbert, das war vor ungefähr 13 Jahren noch Rechtsbestand. Die damals noch vereinte FPÖ veranstaltete rund um die Uhr ein Trommelfeuer gegen das Beamtentum. Lauter Privilegien, hat es damals geheißen. In einer BDG-Novelle wurde dann eben seinerzeit diese Regelung eingeführt. Würden wir das heute eins zu eins wieder zurückführen, hätten wir genau dieselbe Privilegiendiskussion wie damals.
Ich glaube, dass wir gemeinsam, und zwar auf sozialpartnerschaftlichem Wege, Dienstgeber-, Dienstnehmervertreter und Abgeordnete dieses Hauses versuchen sollten, ein modernes Dienstrecht für den öffentlichen Dienst zu gestalten. Es sind, wie ich meine, bereits diesbezügliche Gespräche im Gange. Wir sollten etwas Gutes zustande bringen, vor allem auch im Interesse der jungen Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst. Man sollte endlich auch einmal vom Senioritätsprinzip wegkommen. Somit würden wir uns auch eine unnötige Privilegiendiskussion ersparen.
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