Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 262

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Natürlich macht es einen Sinn – ich erinnere daran, wir haben immer darauf hingewie­sen –, wenn man erfahrene Kollegen aus der Privatwirtschaft hereinbekommt. Es ist al­lerdings auch fraglich, ob jemand, wenn er über 40 ist, die komplette Vordienstzeit an­gerechnet bekommt. Also so einfach können wir es uns nicht machen. Diese Dinge kennen wir ja in- und auswendig. Ich setze doch darauf, dass wir gemeinsam ein mo­dernes, neues Dienstrecht für den öffentlichen Dienst in absehbarer Zeit auch zustan­de bringen werden. Das wird eine spannende Diskussion für die Zukunft.

Mehr will ich zu diesem Antrag nicht sagen, denn sonst müssten wir uns anschauen, wie der Urlaubsanspruch in der Privatwirtschaft gesetzlich geregelt ist, wie er über den Kollektivvertrag geregelt ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.00.56

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag ist ja insgesamt etwas abenteuerlich, so würde ich das einmal formulieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Man möchte hier auf der einen Seite eine Gleichstellung von öffentlich Bediensteten mit privaten Arbeitnehmern bei der Anrechnung von Vordienstzeiten für den Urlaub er­reichen. Als Beispiel wird angeführt, dass derzeit für private Arbeitnehmer, die in den öffentlichen Dienst wechseln, ein bereits auf sechs Wochen erhöhter Jahresurlaub wie­der auf fünf Wochen mangels Anrechnung der privaten Vordienstzeiten sinkt. Als Bei­spiel wird ein 38-Jähriger herangezogen. Im Urlaubsgesetz steht, dass man nach 25 Jahren Anspruch auf sechs Wochen Urlaub hat. Hat der mit 13 Jahren zu arbeiten begonnen? (Zwischenruf des Abg. Pendl.) – Ja, genau, da musst du dir den KV an­schauen.

Also sehr abenteuerlich, auch legistisch aus unserer Sicht nicht in Ordnung. Es wird nämlich auch nicht unterschieden: Soll er den Gesamturlaub mitnehmen können? Die­ser verfällt ja laut Gesetz nach drei Jahren. Das ist im Antrag nicht unterschieden. Das heißt, das würde hier eigentlich auch mitgenommen werden, was sich ja im Bereich der ArbeitnehmerInnen völlig anders darstellt. Dort wird ja der Urlaub abgegolten. Wenn je­mand aus der Privatwirtschaft ausscheidet, dann wird das ja auf null gestellt, und des­halb ist das hier nicht nachvollziehbar, also sehr eigenartig.

Das Zweite ist: Ich kann mich erinnern, welches Donnerwetter es hier gegeben hat ge­gen den öffentlichen Dienst, gegen die Lehrerinnen und Lehrer, von dieser Seite, näm­lich von der FPÖ, als es um die Lehrer gegangen ist. In dem Antrag wird ja ein HTL-Lehrer angeführt, der aus der Privatwirtschaft kommt und dann angeblich ausbilden soll oder Lehrer wird. Jetzt soll hier ein Privileg geschaffen werden, das alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht haben. Dort können nämlich Urlaubszeiten im Ausmaß von fünf Jahren bis zu sieben Jahren mitgenommen werden. So steht es im Urlaubsgesetz. Man muss aber auf die Kollektivverträge Rücksicht nehmen. Die So­zialpartner können ja eine Besserstellung vereinbaren. Das haben auch viele Betriebe.

Wir meinen nicht, dass wir jetzt hergehen und ausgerechnet in diesem Fall normieren sollten, dass man die Vordienstzeiten zur Gänze für den Urlaubsanspruch mitnehmen können soll. Ich nehme an, dass dieses Beispiel aus Ihrer Verwandtschaft ist, Herr Kol­lege Herbert.

Der Antrag ist auch legistisch schlecht gemacht, schlecht ausgearbeitet, verfehlt das selbst gesteckte Ziel und bezweckt ein Rosinenpicken für Einzelfälle. Daher: Ziehen Sie diesen Antrag zurück, er findet keine Mehrheit! (Beifall bei der ÖVP.)

20.03

 


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