Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 263

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.03.53

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich habe versucht zu verstehen, was dieser Antrag eigentlich will. (Rufe und Ge­genrufe.) – Könnten Sie das bitte nachher machen? Das wäre echt hilfreich. – Danke.

Also ich habe irgendwie versucht zu verstehen, was Sie meinen könnten. Ich glaube, es geht Ihnen sozusagen darum, dass jemand, wenn er aus der Privatwirtschaft in ein öffentliches Dienstverhältnis wechselt, die im öffentlichen Dienst gegebenen erhöhten Urlaubsansprüche nach 25 Jahren womöglich dann nicht konsumieren könnte. Das war das, von dem ich dachte, dass es einen gewissen Sinn machen könnte.

Aber dann kommt eben erstaunlicherweise ausgerechnet das Beispiel mit dem HTL-Lehrer. Es handelt sich sozusagen um jemanden, der als privatwirtschaftlich tätiger Techniker HTL-Lehrer wird. Das ist wirklich ein sehr ungünstiges Beispiel, weil ich an­nehme, dass Sie wissen, wie viele Ferienwochen er als HTL-Lehrer haben wird. Das heißt, es wird für ihn die Urlaubssituation nicht unbedingt schlechter. – Erster Punkt.

Noch ein Punkt, der in der Begründung nicht stimmt: Sie fürchten, dass es eine Schlech­terstellung für Menschen gibt, die seit ihrer Lehrlingsausbildung im öffentlichen Dienst sind. Das ist explizit geregelt, nämlich dass die Ansprüche ab dem ersten Tag des Aus­bildungs- oder Lehrverhältnisses zu bewerten sind. Das steht explizit im Gesetz.

Dann kommen wir noch zu dem wirklich lustigen Antragstext selbst. Denn was haben Sie tatsächlich beantragt? – Sie haben beantragt, dass die Urlaubsansprüche, die vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst erworben worden sind, zur Gänze anzurechnen sind. Das ist genau das, was Herr Abgeordneter Wöginger zu erläutern versucht hat. Was würde denn das heißen? – Wenn jemand in der Privatwirtschaft tätig ist, kündigt und noch drei Wochen Resturlaub hat, dann gibt es nach der jetzigen gesetzlichen Lage die Möglichkeit, das entweder während der Kündigungsfrist noch zu konsumieren oder es sich auszahlen zu lassen. Sie schlagen vor, dass dieser Anspruch quasi auf den neuen Dienstgeber übergeht. Im Fall von öffentlich Bediensteten ist der Dienstge­ber die Republik. Damit geht die Belastung auf den Steuerzahler über. Letzten Endes ist das also einfach wenig sinnvoll.

Das ist eigentlich alles, was man dazu sagen kann. Wir würden diesem Antrag wegen mangelnder Sinnhaftigkeit sicher auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.06.41

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir befinden uns in der Ersten Lesung. Ich habe mir das auch ein paar Mal durchlesen müssen, weil es Interpretationsspielraum gibt. Ich glaube, das, was der öffentliche Dienst braucht, ist eine seriöse Debatte über ein Dienstrecht neu und ein Besoldungs­recht neu. Das ist offensichtlich ein Einzelfall, wo jemand sagt, da habe ich auf Urlaub verzichten müssen. Wenn wir jeden Einzelfall regeln wollen, wird das ganz schwierig, ist doch das Dienstrecht jetzt schon überaus kompliziert. Ich muss mich den Aus­führungen der Vorredner anschließen, dass dieser gesonderte Bereich, so wie er vor­gelegt wurde, jedenfalls nicht für eine Gesetzesänderung reicht.

Wir sollten die Gelegenheit aber nützen: Dienstrecht neu. Otto Pendl hat es angespro­chen. Es ist wenig glaubwürdig, weil wir das schon so lange hören. Er ist da wirklich


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