Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 264

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ein rhetorischer Wiederholungstäter. Wir haben das schon so oft angekündigt bekom­men. Die knappen Kassen, die wir jetzt haben, schreien ja förmlich nach einer Reform. Der schlanke Staat, eine Neuordnung im öffentlichen Dienst. Ich sage gleich dazu, da gibt es solch grundlegende Bereiche. Wieso leistet man sich Beamte und Vertragsbe­dienstete? Es differiert in bestimmten Bereichen. In meinen Augen muss der öffentliche Dienst völlig neu geregelt werden.

Man sollte diese Unterschiede aufgeben: der eine mit einem Hoheitsakt, der andere mit einem Vertrag, und die dritte Gruppe sind dann all jene, die befristet aufgenommen werden. Man sollte grundsätzliche Dinge angehen.

Ich nenne Ihnen ein konkretes Beispiel, das wir jetzt erleben, an dem man sieht, dass dieser Rechtsbestand wirklich reformiert gehört. Telekom, ehemalige Postbeamte, un­kündbar, 887 nach Medienberichten, ich habe es gerade im „Kurier“ noch einmal nach­gelesen, vom Dienst freigestellt. Da bislang erst 34 das Angebot angenommen haben, in das Bundesministerium für Inneres zu wechseln, beginnt man jetzt mit einer Prä­mienzahlung. Also ich muss Ihnen ganz offen sagen, der Steuerzahler hat dafür kein Verständnis, wenn im öffentlichen Dienst ein Job einfach wegfällt, aber woanders Per­sonal benötigt wird. Wir hören ständig, wo überall Personal benötigt wird: Justiz, Rich­ter beginnen jetzt mit Streikdrohungen, rufen natürlich nach Personal, der ganze Si­cherheitsbereich. Also da, glaube ich, wäre es an der Zeit, den Rechtsbestand zu än­dern.

Es kann nicht so sein, dass man jetzt lizitiert, immer höhere Prämien, damit es gelingt, Beamte, die jetzt freigestellt sind, die natürlich Monat für Monat Bezüge erhalten, auf eine andere Dienststelle zu bringen, wo Personal benötigt wird. Ich glaube, das sind Dinge, mit denen wir uns sehr rasch auseinandersetzen müssten.

Ein weiteres Beispiel noch aus dem Schulbereich, das wir ohnehin schon sehr breit diskutiert haben. Auch das ruft nach einer dringenden Reform. Ich glaube, das sind so wichtige Bereiche, und ich orte ja überall Verständnis. Es ist halt nur die Betoniererfrak­tion in der ÖVP mit unserem Doppelpräsidenten, der sich gegen alles und jedes wehrt.

Aber ich glaube, der Sieg, den er jetzt bei der letzten Wahl errungen hat, mit einer Un­terrichtsministerin als Wahlhelferin, war eigentlich ein Pyrrhus-Sieg, denn die Reformen müssen kommen, die sind nicht aufzuhalten, und man ist gut beraten, das in einem möglichst breiten Konsens möglichst rasch umzusetzen. Ich glaube, dazu brauchen wir nicht diesen Antrag, sondern da muss etwas ganz anderes kommen, nämlich eine gro­ße, umfassende Reform, für die wir jederzeit zu haben sind. (Beifall beim BZÖ.)

20.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße die Debatte.

Ich weise den Antrag 943/A dem Verfassungsausschuss zu.

20.10.437. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz ge­ändert wird (952/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Schatz. Einge­stellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


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