Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 265

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20.11.10

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe diesen Antrag auf Änderung des Konsumentenschutzgesetzes eingebracht, den ich jetzt kurz vorstellen möchte. Es geht darum, dass ich es für ganz dringend not­wendig erachte, dass der § 25c, der die Aufklärungspflicht von Banken oder anderen Kreditgebern gegenüber Pfandbestellern und Pfandbestellerinnen vorsieht, ausgewei­tet wird.

Warum ist das gerade jetzt so wichtig? – Es ist deshalb wichtig, weil gerade jetzt immer mehr Menschen durch die Krise in massive finanzielle Schwierigkeiten kommen. Des­halb gehört das schleunigst geändert. Und worum es da konkret geht, möchte ich Ihnen anhand eines Beispiels erzählen, eines Beispiels, das sich tatsächlich zugetragen hat, aber gleichzeitig nur eines von vielen ist, die uns mittlerweile bekannt sind.

Stellen Sie sich vor, ein Mann nimmt zur Gründung einer Firma einen Kredit auf, und seine Frau unterstützt ihn dabei, indem sie ihre Hälfte des gemeinsamen Hauses für diesen Kredit quasi als Pfand gibt. Zu dem Zeitpunkt, wo der Mann den Kredit auf­nimmt, ist er bereits wesentlich verschuldet. Das weiß die Bank, die ihm den Kredit gibt, das weiß aber nicht die betroffene Ehefrau. Zu diesem Zeitpunkt weiß die Bank, dass der Mann mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage ist, diesen Kredit zurückzuzahlen. Die Bank weiß, dass die Frau mit an Sicherheit grenzen­der Wahrscheinlichkeit mit ihrer Haushälfte die Schuld des Mannes tilgen wird müssen, aber die Bank teilt dieses enorm hohe finanzielle Risiko der Frau nicht mit.

Meine Damen und Herren, das alles hat fatale Konsequenzen. In diesem konkreten Fall wird nach einiger Zeit die Ehe geschieden – große finanzielle Probleme führen lei­der sehr häufig dazu –, der Mann ist dann weiter wirtschaftlich weitgehend erfolglos und geht in Privatkonkurs. Und was macht die Bank? – Die Bank holt sich natürlich die Haushälfte von der Frau, und diese steht mit damals 58 Jahren ohne ihre einzige Wohnmöglichkeit quasi buchstäblich auf der Straße.

Natürlich wäre diese Frau – und auch viele andere – dieses Risiko nie eingegangen, hätte sie von der bereits bestehenden großen Verschuldung des Mannes auch tatsäch­lich Bescheid gewusst. Aber sie hat es nicht gewusst, nur die Bank, die den Kredit ver­geben hat. Und das ist nicht in Ordnung. Völlig unverständlich ist auch die Tatsache, dass die Bank, hätte die Frau quasi diese Mitschuld in anderer Form übernommen, hätte sie eine Bürgschaft abgegeben oder eine Garantie übernommen, die Frau sehr wohl über die Verschuldung des Mannes informieren hätte müssen.

Das Konsumentenschutzgesetz macht in diesem Fall einfach eine nicht akzeptable Un­terscheidung, und ich denke, es ist dringend notwendig, dass auch Pfandbesteller – das ist der Fachbegriff – per Gesetz von den Banken informiert werden müssen. Wenn sich die Leute dann trotzdem für das Risiko entscheiden, ist das ihre Sache, aber es ist wichtig, dass sie diese Entscheidungen auf Basis aller vorhandenen Informationen tref­fen können.

Ich glaube, diese Ergänzung des Konsumentenschutzgesetzes ist wirklich dringend not­wendig. Ich weiß, dass ein entsprechender Ansatz auch im Regierungsprogramm an­gekündigt ist, aber bis dato ist leider nichts passiert, wie in so vielen anderen Fällen, wie wir heute bereits gehört haben. Ich hoffe, mit diesem Antrag etwas Schwung in die Debatte zu bringen, obwohl ich natürlich befürchte, dass Sie ihn, wie viele andere Din­ge, die im Regierungsprogramm stehen, letztendlich vertagen. Aber im Interesse der vielen Betroffenen, vor allem Frauen, hoffe ich, dass Sie die Sache schnell ins Laufen bringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.15

 


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