Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 266

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.15.23

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Antrag geht es um eine umfassende, wahr­heitsgemäße Aufklärung über die wirtschaftliche Lage von Kreditnehmern. Es gibt auch aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund, bei der Aufklärungspflicht zu differenzieren und Pfandbesteller nicht zu berücksichtigen.

Frau Kollegin Schatz hat das Problem bereits dargestellt: Es sind davon insbesondere Frauen betroffen, die über eine Eigentumswohnung oder über andere Liegenschaften verfügen. Das ist eine unvollständige Rechtssituation, und diese muss korrigiert wer­den. Aus diesem Grund sieht das Regierungsübereinkommen aus dem Jahre 2009 dies bereits vor. Es sollen die Aufklärungspflichten bei Pfandbestellungen ebenfalls vorgesehen werden.

Ich möchte nur auf zwei Problemstellungen hinweisen, auf die der Antrag nämlich nicht eingeht. Wir dürfen das Problem nicht auf die Banken reduzieren. Es werden leider in der letzten Zeit zunehmend Kredite über Kreditvermittler vergeben, und auch hier kommt es zu Pfandbestellungen. Das heißt, es müsste dann auch über die entsprechende Verordnung nach der Gewerbeordnung sichergestellt werden, dass es hier zu einer klaren Regelung kommt.

Und das Zweite ist das größere Problem auf europäischer Ebene, Kollegin Schatz. Kredite – und das erleben wir gegenwärtig in der Beratung – werden nicht nur über Pri­vate, sondern über teilweise dubiose Firmen über das Internet vergeben. Und auf die­ses Problem geht dieser Antrag nicht ein. Wenn wir uns mit dieser Frage einer ver­stärkten Aufklärungspflicht oder Manuduktionspflicht gegenüber diesen Personengrup­pen auseinandersetzen, dann muss genau dieser Bereich noch mit berücksichtigt wer­den. Ich erwarte mir, dass im Zuge des Stockholm-Programms, das ja auch einen großen Bereich von Justizagenden umfasst, diese Problemstellungen auch angespro­chen werden.

Wir werden aufgrund der Entwicklung – Kreditvergabe über Kreditvermittler und über das Internet – mit dieser Bestimmung allein das Problem nicht lösen können, denn auch da müssen wir eine Lösung finden. Insgesamt aber ist diesem Antrag natürlich zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.18.13

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die­se EU-Verbraucherkredit-Richtlinie muss bis 11. Juni 2010 umgesetzt werden. Nächste Woche wird Frau Bundesminister Bandion-Ortner hiefür eine entsprechende Punkta­tion vorlegen, damit dieses Darlehens- und Kreditrechtsänderungsgesetz bis 23. März vorliegt. Dann soll eine zwingende Bonitätsprüfung von Kunden umgesetzt werden, eine genaue Definition von Vertragsinhalten, und die Banken müssen vor einer Kredit­vergabe besser informieren. Der nächste Justizausschuss am 13. April 2010 soll dann den Inhalt der Vorlage entsprechend präsentieren. (Beifall bei der ÖVP.)

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dei­mek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grillitsch: Kurz und knapp – in der Kürze liegt die Würze!)

 


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