Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 271

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Beim Behindertengleichstellungsgesetz ist es wichtig, dass wir hier auch die UN-Kon­vention einbinden und die Bedingungen gesetzlich festschreiben.

Das Schadenersatzrecht sollten wir uns auch überlegen. Viele Ärzte machen zu diesem Thema Druck, denn sie befürchten eine Klage, vielleicht auch beim Obersten Gerichts­hof. Deswegen weisen sie darauf hin, und das sollte geändert werden.

Das französische Vorbild lässt nur bei Kunstfehlern zu, von Ärzten Schadenersatz ein­zufordern. Deshalb sollten wir uns wirklich überlegen, wo wir bestmöglich beraten, un­terstützen und alles anbieten können, damit wir hier auch eine positive Wahrnehmung in der Gesellschaft erreichen.

Der Entscheidungsprozess von Eltern hängt auch davon ab, wie die Gesellschaft be­hinderte Kinder sieht. Wenn es möglich ist, Unterstützung zu bekommen an der Stelle, wo sie hingehen, dann wird es auch anders aussehen. Deswegen, so denke ich, soll­ten wir uns das ganz gut überlegen. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

20.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. Ein­gestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.38.51

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Thema ist ein sehr schwieriges, ein sehr komple­xes und auch ein sehr emotionales, wie wir gerade in der vorangegangen Debatte ge­hört haben. Ich sehe hier jetzt nicht in erster Linie den Diskriminierungsfall von Be­hinderten, sondern ich sehe das jetzt aus meiner Perspektive als Frau. Es hat zu die­sem Thema bis jetzt nur eine Frau gesprochen, nämlich Frau Kollegin Jarmer von den Grünen.

Ich finde, dass es einer Frau nach wie vor freigestellt sein sollte, wie sie sich im Fall einer diagnostizierten schweren Behinderung ihres ungeborenen Kindes entscheidet, ob sie das Kind bekommen will oder nicht. Dass das eine sehr schwierige Entschei­dung ist, das ist ganz klar. Es wird von vielen Frauen vielleicht unüberlegt gehandelt – unüberlegt gehandelt, was die Abtreibung generell betrifft. Ich bin absolut dagegen, wenn sich Frauen nicht mit Verhütung beschäftigen, schwanger werden, abtreiben, mehrmals abtreiben und gesundes Leben vernichten. Also das ist absolut nicht zu be­fürworten. Dagegen spreche ich mich auch aus. Aber wenn eine Behinderung vorliegt, ist das für mich eine andere Sache. Ich möchte darüber auch persönlich entscheiden können.

Es gibt in Deutschland laut jüngsten Erhebungen rund 800 Spätabtreibungen. Dem ge­genüber stehen 130 000 „normale“ Abtreibungen. In Österreich gibt es laut Professor Husslein 500 Abtreibungen aufgrund schwerer Behinderungen, die über die Dreimo­natsfrist hinausgehen.

Dieser Antrag wird sicher im Justizausschuss zu diskutieren sein. Ich bin der Meinung, dass die bisherige Regelung beibehalten werden soll. Es sollen die Betreuungsstellen und die Betreuungseinrichtungen ausgebaut werden, damit die Frauen, die Eltern eine bessere Beratung haben.

Ich bin, wie gesagt, abschließend der Meinung, dass die bestehende Regelung beibe­halten werden soll. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. 5 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


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