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Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren KollegInnen! Man hat ja schon an meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesehen, dass das durchaus ein Thema ist, das viele berührt, das einen sehr emotionalen Bezug hat. Es gilt, das auch gut zu überlegen. Ich glaube, es ist vor allem wichtig, nochmals zu betonen, dass das kein rascher Beschluss sein sollte, und zwar jetzt nicht im Sinne einer Zeitverzögerung, sondern im Sinne eines guten gemeinsamen Nachdenkens, der Einbindung vieler Experten, vielleicht auch mancher Betroffener der Vergangenheit, um hier wirklich eine sachgerechte Lösung zu finden. Und das ist mein Appell.
Ich darf in diesem Zusammenhang meinem Kollegen Franz-Joseph Huainigg danken, der im Dezember eine Veranstaltung bei uns im ÖVP-Klub durchgeführt hat, wo verschiedenste Personen aus der Gerichtsbarkeit, aber auch aus der Pränataldiagnostik dabei waren und die Praxis geschildert haben, wie diese Beratungen im Vorfeld und die Untersuchungen ablaufen.
Was ich dabei gelernt habe: Die Pränatal-Diagnostik hat schon viele positive Aspekte. Sie wird – jetzt im Zuge dieser Auswirkungen der OGH-Judikatur, die wir ja auch schon besprochen haben – oft angewendet, nicht nur, um zu prüfen, ob eine Indikation zur Abtreibung gegeben ist oder nicht. Das ist überhaupt nicht der Fall.
Die Damen und Herren, die uns da zur Verfügung gestanden sind, haben genau den gegenteiligen Eindruck erweckt. Ihnen geht es wirklich darum, dieses Leben auch zu erhalten und den betroffenen Eltern möglichst ein Ja auch zu einem behinderten Kind zu ermöglichen. Auf der anderen Seite – auch das ist zu betonen – dienen die Pränataldiagnostik und eine doch sehr intensive Untersuchungspraxis, die es jetzt schon gibt, auch dazu, mögliche Heilungschancen schon im Vorfeld, schon in diesem Stadium auszuloten und letztlich sozusagen dem werdenden Leben und dann dem geborenen Kind eine gute Überlebenschance und Heilungsmöglichkeiten zu bieten. Das ist also wirklich der Hauptfokus dieser Diagnostik und nicht, einen Anlass für eine Abtreibung zu geben.
Aber insgesamt ist es natürlich schon so, dass man seit der Einführung dieser Bestimmung auch die Entwicklung der Möglichkeiten der Diagnostik ansehen muss, die vielleicht auch zusammen mit einer gewissen Judikatur, die in den letzten Jahren judiziert wurde, in die Richtung gehen oder so gesehen werden könnte, es werde Druck auf die Ärzte ausgeübt, die dann im Zweifelsfall eher zu einer Abtreibung raten.
Ich glaube, da muss man ansetzen, dass man hier alles Mögliche tut, um das auszuschließen, und da muss wirklich sehr intensiv und sehr konstruktiv Möglichkeiten ausloten, um diese fatale Konsequenz, wenn sie zum Teil passieren sollte, auszuschließen. Ich glaube, das ist wichtig.
Daher abschließend mein Appell an den Kollegen Hofer: Ich würde es im Sinne der Sache – auch mir geht es hiebei ganz wesentlich um die Sache, gerade in diesem Punkt – nicht unbedingt auf die Spitze treiben. Man sollte nicht einen unselbstständigen Antrag einbringen und ohne eine ausführliche Diskussion sozusagen quer durch alle Parteien zu einer Gewissensentscheidung auffordern. Ich glaube, das würde der Sache nicht gut tun.
Besser wäre es, wirklich einen intensiven Dialog zu führen, gemeinsam viele Experten zu hören und danach zu versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Das wäre mein Appell. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Ing. Hofer.)
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