Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 229

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über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals be­trifft, kann ich meinen Vorrednern und der Frau Bundesminister nur zustimmen: Diese Neuregelung soll der Entwicklung des technischen Fortschritts Rechnung tragen und auf jeden Fall jene Dinge berücksichtigen, die Österreich noch nicht nachvollzogen hat, wie die technischen Vorgaben, die Mindestanzahl der Überprüfungen bei den Straßen­kontrollen, aber auch die Umstellung der Tachographen auf digitale Kontrollgeräte, wo­für eine Übergangsfrist von vier Jahren selbstverständlich gerechtfertigt ist, denn von heute auf morgen ist nicht alles zu bewältigen. Wir werden dem natürlich zustimmen.

Was die Arbeitsinspektion betrifft, so begrüßen wir diese Gesetzesänderung, durch die in Zukunft Verzögerungen in den Verwaltungsverfahren vermieden werden und zugleich auch die diskriminierungsfreie Kontrolle gewährleistet ist.

Dem Kollegen Hermann Gahr möchte ich Folgendes sagen: Die Arbeitsinspektionen zusammenzulegen, das hat schon etwas für sich. Das sind allerdings Peanuts. Gehen Sie endlich einmal die Verwaltungsreform an, eine Bundesstaatsreform, die schon seit 2003 vorgeschlagen wird. Dann können wir über diese Sachen gleich mit entscheiden, das wäre dann alles in einem Abwaschen zu erledigen. (Abg. Kopf: Aufwaschen!)

Da müssten Sie sich einmal drübertrauen, denn das wären die wirklichen Einsparun­gen! (Beifall beim BZÖ.)

20.49

20.49.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Änderung des Europäischen Über­einkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahr­personals, in 366 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert wird, samt Titel und Eingang in 495 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.51.0011. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (577 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (633 d.B.)

 


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