Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 253

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22.08.15

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sie wissen, dass ich in Begutachtung gegangen bin mit neuen Regelungen, weit niedrigeren Schwellwerten, was Lärmentwicklung be­trifft, als wir sie derzeit haben, auch deshalb, weil ich die Auffassung vertrete, dass wir sehr sensibel sein müssen bei der Frage Lärmentwicklung und Maßnahmen dagegen, weil diesbezüglich in der Bevölkerung zu Recht sehr hohe Sensibilität vorhanden ist. Es ist aber natürlich dieser Ausgleich zu finden.

An oberster Stelle steht der Schutz der Gesundheit der Menschen, und das bedeutet auch Schutz vor Lärmentwicklungen. Aber außer Diskussion steht zweifellos, dass es natürlich nicht zu einer Schließung aller österreichischen Flughäfen kommen kann. Da würde man über den Bug hinaus schießen. Es sind daher unter der Prämisse: Die Ge­sundheit steht im Vordergrund!, alle Maßnahmen zu setzen. Und das ist auch geschehen.

Wir haben eine sehr lange Begutachtungsfrist gehabt. Ich habe natürlich alle Aspekte, nämlich auch was ein umweltmedizinisches Gutachten betrifft, hier einbezogen und die Medizinuni Wien eingeladen, dieses Gutachten zu erstellen.

Und wir haben etwas, worum uns viele europäische Länder beneiden, nämlich eine Form der Bürgerbeteiligung in einem Mediationsverfahren – was zum Beispiel den Flughafen Wien-Schwechat betrifft –, das heute Beispiel für Bürgerbeteiligungsverfahren in ande­ren europäischen Ländern sein soll.

Und was wir in Österreich auch erreichen werden, ist, dass wir sozusagen die Schalt­stelle für diese Form der Einbeziehung der Bevölkerung bei solchen Projekten sein wer­den. Daher steht es für mich außer Zweifel, dass das, was bei Schwellwerten in Media­tionsverfahren vereinbart wurde, auch bindend ist; dass wir hier die Einbeziehung und die Expertise und die Teilnahme der Bevölkerung auch schätzen und daher alles, was dort an Schwellwerten vereinbart wurde, unabhängig von der Verordnung für uns auch bindend ist.

Lassen Sie mich kurz zum Austro-Control-Gesetz noch Folgendes sagen: Die Austro Control hat ja zwei wesentliche Bereiche sozusagen zu erledigen: einen nicht hoheitli­chen und einen hoheitlichen Teil. Der nicht hoheitliche Teil leistet für die Flugsicherung einen ganz entscheidenden Beitrag. Das sind rund 300 hoch und gut ausgebildete Fluglotsen, die Tag und Nacht dafür sorgen, dass es im österreichischen Flugraum Si­cherheit gibt, das sind die Luftfahrtinformationsdienste, die auch die Piloten permanent versorgen, die meteorologischen Dienste – damit wir ein bisschen wissen, wovon wir hier reden.

Die Austro Control hat aber auch einen hoheitlichen Auftrag. Da geht es um die Zulas­sungen von Luftfahrzeugen, um die Ausstellung von Pilotenscheinen und auch um die Überprüfung von Luftfahrzeugen. Ich glaube, dass es auch richtig ist – und deshalb gibt es auch diese Transparenz –, dass wir zwei Finanzierungsbereiche haben, je nachdem, ob es sich um den hoheitlichen oder den nicht hoheitlichen Aufgabenbereich der ACG handelt. Beim nicht hoheitlichen Bereich ist es so, dass wir eine hundertpro­zentige Kostendeckung haben, nämlich das Vollkostendeckungsprinzip anstreben. Im hoheitlichen ist es eine Empfehlung des Rechnungshofes gewesen, diesen Kostende­ckungsbeitrag ebenfalls anzuheben.

Das werden wir mit dieser Novelle auch tun, nämlich die Valorisierung dieser Beiträge, was auch eine Empfehlung des Finanzministeriums und auch des Rechnungshofs war. Es wird uns damit gelingen, dass wir diesen Deckungsgrad von 39 Prozent auf rund 49 Prozent anheben. Wir werden damit aber nicht alle notwendigen Einsparungspoten­ziale abdecken können, nicht einmal annähernd. Daher möchte ich Sie auch davon in Kenntnis setzen, dass bei Aufrechterhaltung all dieser im Flugraum notwendigen Si-


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