Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 35

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Nicht nur die Kirche, sondern die Gesellschaft an sich hat hier ein Problem.“ – Zitat­ende.

Genau das ist das Richtige, das ist die richtige Aussage!

Kommen wir nun zu den Ergebnissen des Runden Tisches! – Es hat handfeste Ergeb­nisse gegeben. Ich erinnere: Kontaktstaatsanwälte werden eingerichtet. Die Ombuds­stellen der Justiz werden verstärkt eingebunden. Es wird ein Kompetenzzentrum für Opferschutz und Rechtsfürsorge im Bundesministerin für Justiz eingerichtet. Es wird in Zukunft ein interministerielles Expertengremium geben, das für eine bessere Vernet­zung sorgen soll. Die „Möwe“-Hotline wurde ausgebaut et cetera, et cetera. – Es gibt handfeste Ergebnisse.

Und natürlich kümmert sich der Staat auch um Fälle aus vergangener Zeit, Herr Stein­hauser. Schließlich ist das die Aufgabe der Staatsanwältinnen, Staatsanwälte und auch der unabhängigen Gerichte. Und es gibt bereits zahlreiche anhängige Verfahren, und zwar auch gegen Angehörige der Kirche, denn der Justiz ist es völlig egal, aus wel­chem Bereich die Täter stammen. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch etwas: Es gibt auch einen Kontakt zur Opferbeauftragten Waltraud Klasnic. Sie ist auch dazu da, sämtliche vergangenen Fälle in Bezug auf die Kirche aufzuarbeiten. Geben Sie bitte dieser Arbeitsgruppe oder – wenn Sie vielleicht so sagen wollen – die­ser Kommission eine Chance! Wir müssen nämlich auch in diesem Bereich im Inter­esse unserer Kinder zusammenarbeiten, damit Missbrauch in Zukunft verhindert wird.

Vergangenen Freitag habe ich ein sehr ausführliches und konstruktives Gespräch mit Kardinal Schönborn geführt. Wir waren uns einig: Bei Kindesmissbrauch darf es keine Nachsichtigkeit geben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) Kar­dinal Schönborn hat mir mitgeteilt, dass alle dargelegten Fälle von Seiten der Kirche zur Anzeige gebracht werden, und zwar dann, wenn es die Opfer wollen und wenn es die Prävention erfordert.

Natürlich darf man Kindesmissbrauch in der Kirche nicht verharmlosen, das ist ganz klar. Sie fragen sich jetzt: Was tut der Staat für die Missbrauchsopfer? – Ich kann Ihnen versichern, sehr geehrte Damen und Herren, dass der Staat sehr viel für Missbrauchs­opfer tut, nämlich genauso viel, wie er für alle anderen Missbrauchsopfer, nicht nur für Kirchenmissbrauchsopfer, tut.

Sie alle, sehr geehrte Damen und Herren, haben letztes Jahr das zweite Gewaltschutz­paket mit beschlossen. Sie werden sich erinnern: Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter, gerichtliche Aufsicht, Verlängerung der Verjährungsfristen. Wir haben sehr lange Ver­jährungsfristen! Die Tilgungsfristen wurden verlängert, die Strafdrohungen erhöht, ein neuer Tatbestand wurde eingeführt. Wir haben wirklich hervorragende Instrumente im Kampf gegen sexuellen Missbrauch. (Abg. Dr. Moser: Das ist nicht das Thema!)

Wir sind europaweit Vorreiter. Wir sind nach einer Europaratsstudie sogar Nummer eins im Bereich der Opferschutzeinrichtungen und im Kampf gegen derartige Delikte. Darauf können wir mit Fug und Recht stolz sein.

Fest steht jedenfalls: Es darf im Bereich des Kindesmissbrauchs keine Nachsichtigkeit geben, und wir alle müssen etwas für die Opfer tun. Das ist klar! Aber Geld allein kann die seelischen Wunden nicht heilen. So müssen wir etwa auch unsere Kinder, unsere Lehrer und unsere Kindergärtner besser sensibilisieren, und wir müssen besser vernetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Kindesmissbrauch ist ein sehr, sehr ernstes Thema. Dieses Thema ist absolut nicht für Populismus geeignet. Auf dem Rücken von Opfern darf nicht Parteipolitik betrieben werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite