Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 42

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pierungen des Hohen Hauses, wo wir doch die Gesellschaft unserer Republik als Volks­vertretung abbilden, nicht auch am runden Tisch teilnehmen dürfen, wo wir unse­re An­liegen und unsere Vorschläge zur Bewältigung dieser sehr schwierigen Situation, wo es darum geht, den Opfern eine wichtige Stütze in der Bewältigung ihrer Probleme und ihrer Gefühle zu sein, deponieren könnten! (Beifall beim BZÖ.)

Dieses Thema ist kein Randthema. Es ist ein massives Thema, wenn wir erfahren, dass in Österreich beispielsweise die Dunkelziffer von Kindesmissbrauch bei 20 000 Fällen pro Jahr liegt. Das ist keine Bagatellangelegenheit, das ist ein massives gesellschafts­politisches Problem, dessen wir uns annehmen müssen, weil es die Verpflichtung des Gesetzgebers ist, dafür zu sorgen, dass ordentliche Gesetze gemacht werden. Das ist immer noch der beste, der effizienteste Opferschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Daher kann ich es nicht verstehen, wie Kindesmissbrauch, wie Mord an den Seelen junger Menschen überhaupt verjähren kann. Mord, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann niemals verjähren. Daher ist es für mich unverständlich, dass es dafür überhaupt Verjährungsfristen in unserem Gesetz gibt. Das kann es nicht geben, des­sen müssen wir uns annehmen, das ist abzuschaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Opferschutz muss an erster Stelle stehen – und nicht die Berücksichtigung von Täter­interessen, sehr geehrte Frau Bundesministerin!

Ich bin sehr glücklich, dass auch die Grünen dieses Thema aufgegriffen haben, über­haupt keine Frage, das ist wichtig und richtig.

Ich bin skeptisch, was die Einführung eines Fonds anlangt, weil ich grundsätzlich skep­tisch bin, was Fonds betrifft. Ein Fonds ist so eine Art Geldspeise, die immer wieder angezapft wird – ob berechtigt oder unberechtigt –, die administrativ sehr aufwendig ist, sehr viel Geld verschlingt.

Mir wäre es am allerwichtigsten, meine sehr geehrten Damen und Herren, konsequen­te, starke, wirksame Strafen und Gesetze zu verabschieden, die die Täter kategorisch abschrecken. Das wäre das Gebot der Stunde, darüber müssen wir reden. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Graf.)

Es kann nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es immer noch einen § 207 im Strafgesetzbuch – normaler Missbrauch – gibt. (Abg. Ing. Westentha­ler: Wer das erfunden hat! Unfassbar!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist denn an einem Missbrauch normal? Überlegen wir uns doch einmal die Wortge­bung dieses Gesetzes: „normaler Missbrauch“! Kann es ein Nationalrat in der heutigen Zeit überhaupt verantworten, dass wir „normalen Missbrauch“ überhaupt dulden? Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren, das darf es nicht geben. Dieser Gesetzespassus ist zu streichen! „Normale Missbräuche“ sind zu beseitigen, soll es nicht mehr geben! (Beifall beim BZÖ. – Ing. Westenthaler: Jeder Missbrauch ist schwer!)

Wir sollen uns dem Missbrauch der Kinder widmen, beispielsweise § 92 des Strafge­setzbuches, wenn ich diesen noch erwähnen darf. Wer Kinder zu Tode quält, bekommt maximal 10 Jahre Freiheitsentzug. Wer Kinder zu Tode quält, bekommt maximal 10 Jah­re! – Meine Damen und Herren, wer Kinder zu Tode quält, muss sein ganzes Leben lang hinter Tür und Gitter verbringen. Das ist mein fester Grundsatz. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Graf. – Abg. Ing. Westenthaler: § 92, lebenslänglich ist gefordert!)

9.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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