10.05
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Werte Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist zweifellos ein sehr heikles Thema, dem wir uns hier heute zu widmen haben. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, insbesondere natürlich auch sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zählen zweifellos zu den abscheulichsten Verbrechen, die man sich überhaupt nur vorstellen kann. Dies vor allem auch deswegen, weil die Wunden, die diesen Kindern und Jugendlichen da zugefügt werden, über sehr lange Zeit, oft auch lebenslang nicht verheilen. Dieser Satz gilt aber natürlich völlig unabhängig davon, ob Gewalt und sexueller Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen stattfinden, ob sie in staatlichen Einrichtungen oder in privaten Einrichtungen oder aber auch im familiären Umfeld stattfinden.
Es ist daher, glaube ich, richtig und gut, dass wir uns damit heute auch auseinandersetzen, dass der Staat und auch der Gesetzgeber sich immer wieder – und ich glaube, das ist auch ein laufender Prozess – mit diesem Thema beschäftigen, wie der Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft, der Kinder und der Jugendlichen vor sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch noch weiter verbessert und ausgebaut werden kann. Auch dies gilt aber völlig unabhängig davon, ob Kinder in kirchlichen Einrichtungen betreut werden oder in staatlichen oder privaten. Ich meine, meine sehr verehrten Damen und Herren, alle Kinder, alle Jugendlichen haben Anspruch auf staatlichen Schutz und staatliche Unterstützung.
Daher wurden in den letzten Jahren gerade auch im Hinblick auf dieses besondere Schutzbedürfnis zahlreiche gesetzliche Maßnahmen ergriffen, die sexuelle Gewalt und Missbrauch gerade auch gegen Kinder und Jugendliche möglichst unterbinden und verhindern sollen. Ich möchte hier nur einige gesetzliche Maßnahmen, die wir gemeinsam beschlossen haben, insbesondere auch das heute schon einige Male erwähnte zweite Gewaltschutzpaket aus dem Vorjahr, beispielhaft erwähnen.
So wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrmals, zuletzt eben auch im Vorjahr, die Verjährungsfrist sehr stark ausgedehnt. Wir sind hier auch im internationalen Vergleich durchaus sehr weit vorne. Bei minderjährigen Opfern beginnt die Verjährungsfrist überhaupt erst mit dem 28. Lebensjahr zu laufen, sodass sie bei schweren Fällen frühestens mit dem 48. Lebensjahr endet.
Es wurden – und auch das ist eine Forderung, die heute schon einige Male erwähnt worden ist – bei einigen einschlägigen Delikten die Strafrahmen sehr deutlich erhöht, auch Strafuntergrenzen eingeführt, sodass hier das Gericht nicht unter einen gewissen Mindeststrafrahmen gehen kann, und es wurden auch erstmals bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch mit Todesfolge lebenslange Strafen ermöglicht. Es wurde die Probezeit gerade bei Sexualstraftaten sehr deutlich verlängert, genauso auch die Tilgungsfristen. Die Auskunft über solche Straftaten ist daher sehr lang, zum Teil auch lebenslang möglich, die Vormerkung wird lebenslang vorgehalten.
Es wurde – und ich glaube, auch das ist ein wichtiger Punkt – eine auch durchaus dauerhafte und lebenslange gerichtliche Aufsicht von Sexualstraftätern eingeführt, und ich glaube, ganz, ganz wichtig war im Vorjahr auch, dass das erste Mal ein gerichtliches Tätigkeitsverbot ermöglicht wurde. Das Gericht kann bei Sexualstraftätern auf Dauer, auch auf unbestimmte Zeit die Tätigkeit in gewissen Einrichtungen, wie Erziehungseinrichtungen, einfach unterbinden und verbieten. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt im Sinne der Prävention. Es wurde auch eine Sexualstraftäterdatei gesetzlich eingeführt, mit Auskunftsrechten auch für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Und weil natürlich auch die Opfer im Zentrum unserer Betrachtung stehen sollen, wurde in den letzten Jahren die Prozessbegleitung, nicht nur die juristische, sondern auch die psychosoziale, sehr stark ausgebaut.
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