Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 98

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wieder flottgemacht wird. Erreicht werden soll das hauptsächlich dadurch, dass man im normalen Ausgleichsverfahren die Quote von 40 auf 30 Prozent herabsetzt und dabei auch noch die Eigenverwaltung ermöglicht. Ich glaube, dass das tatsächlich ein großer Anreiz sein kann, gerade für jene Unternehmer, die unverschuldet, zum Beispiel durch die Wirtschaftskrise, in die Insolvenz geschlittert sind und auf diese Art und Weise doch die Möglichkeit haben, im Betrieb die Zügel weiter in der Hand zu behalten.

Der bisherige Zwangsausgleich wird in Zukunft Sanierungsverfahren mit Sanierungs­plan heißen, was semantisch sicher eine sympathischere Darstellung ist. Wichtig scheint mir auch zu sein – das ist insgesamt ein erklärtes Ziel dieser Novelle –, dass es möglichst zu einer Minimierung von Konkursverfahren, vor allem von Konkursen in Ab­weisung mangels Masse, kommen soll.

Wie nun die neue Regelung in der Praxis funktionieren wird, werden wir natürlich erst in einigen Jahren genau wissen. Es wird ja auch evaluiert werden. Ich persönlich hoffe sehr, dass es vor allem dazu kommt, dass kleinere Gläubiger in Zukunft schneller zu ih­rem Geld kommen und dass nicht weiterhin Banken – vor allem Hauptgläubiger – doch Verfahren blockieren können. Das ist mit dieser neuen Novelle auch weitestge­hend eingeschränkt.

Jedenfalls hoffe ich, dass es damit insgesamt gelingt, dass Betriebe relativ schnell wie­der ihre Arbeit aufnehmen können und vor allem unverschuldet in Not geratene Betrie­be von dieser Novelle profitieren können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Köfer. Wunschgemäß eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.04.15

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! „Insol­venzreform auf der Kippe“, so titelte „Die Presse“ in ihrer Online-Ausgabe vom 8. No­vember 2009. Daher ist es umso erfreulicher, dass sich letzte Woche im Justizaus­schuss alle fünf Parlamentsparteien auf die Änderung des Insolvenzrechtes geeinigt haben und heute die Zustimmung erfolgen soll. Damit kann das Gesetz mit Anfang Juli, also ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant, endlich in Kraft treten. Das ist auch gut so, denn von dieser Reform profitieren eigentlich alle, nicht nur die Arbeitneh­mer, sondern auch die Unternehmer und die Gläubiger, vor allem aber der Wirtschafts­standort Österreich.

Gerade in Zeiten dieser Wirtschaftskrise sind Impulse, wie sie von dieser Reform aus­gehen, wichtig und sehr notwendig. Schließlich gab es im Jahr 2009 täglich 29 Firmen­pleiten; das ist ein Anstieg von Firmeninsolvenzen gegenüber dem Jahr 2008 um 9,2 Prozent. Alle Experten waren sich Anfang dieses Jahres einig, dass das Ende der Fahnenstange noch bei Weitem nicht erreicht ist. So rechnete der Leiter des Kredit­schutzverbandes von 1870, Hans-Georg Kantner, für dieses Jahr mit einem weiteren Zuwachs von Firmeninsolvenzen um 12 Prozent auf den Rekord von 7 500 Pleiten.

Diese dramatischen Befürchtungen haben sich bis dato nicht bestätigt; ich betone: vor­erst nicht! So gab es im ersten Quartal 2010 um 0,8 Prozent weniger Unternehmens­insolvenzen als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres. Das ist ein Silberstreif am Horizont, mehr aber noch nicht.

Daher bleibt zu hoffen, dass diese Reform einen Beitrag dazu leisten kann, eine Viel­zahl künftiger Insolvenzen zu verhindern. Das erklärte Ziel muss sein, Unternehmen zu erhalten statt zu liquidieren. Die vorliegende Reform soll Sanierungschancen erhöhen und Konkursabweisungen mangels Masse verhindern. Diese Novelle stellt auch den Versuch dar, eine größere Sanierungsfreudigkeit zu erreichen. Ich möchte außerdem


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