Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 97

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scheitern. – Das haben wir nicht gemacht. Umgekehrt aber muss mit einem vernünfti­gen Sanierungsplan und gemeinsam mit der Hausbank oder einer neuen Bank die Fortführung des Unternehmens angestrebt werden. (Abg. Mag. Stadler: Sie haben mir noch nicht erklärt, was ist, wenn die Sanierung scheitert!)

Dieses Gesetz ist ein exzellenter Mittelweg, und ich hoffe, dass vor allem auch die Ab­weisung des Konkurses mangels Masse (Abg. Scheibner: Wer trägt das Risiko des Scheiterns?) durch neue Vorschriften eingeschränkt wird. Dass in diesem Fall nicht nachgeschaut werden konnte, ob derjenige, der in Konkurs gegangen ist, eigentlich noch Geld hat (Abg. Scheibner: Ihr könnt nur mehr überheblich sein in der ÖVP, aber sonst gar nichts!), sind sehr viele kleine und mittelständische Unternehmen um ihr Geld wirklich zu Unrecht umgefallen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühl­bacher. – Bitte.

 


12.59.22

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Zur Änderung des Insolvenzrechts ist ja be­reits ausführlich gesprochen worden. Im Justizausschuss wurden die Weichen für die­sen Gesetzentwurf gestellt. Ein Ausschuss, der für mich persönlich einen ganz beson­deren Stellenwert hat, denn gerade an der Justiz beginnen die Österreicher und Öster­reicherinnen zu zweifeln.

Wir sind mit medialen Berichten konfrontiert, die Presse weist vermehrt auf Ungleich­behandlungen in Ermittlungsverfahren hin. Wie geht es einem kleinen Täter ohne Lob­by? – Ich denke, jeder von uns kann diese Frage beantworten. Wie geht es aber einem Verdächtigen, der prominent ist und von einer starken Lobby unterstützt wird? – Die Bevölkerung bekommt immer mehr den Eindruck, dass parteipolitische Interventionen möglich sind.

Die Causa Grasser/BUWOG – um sie beim Namen zu nennen – zeigt leider auch auf, dass von der zuständigen Ministerin gebetsmühlenartig immer nur eine Antwort kommt: Sie wolle nicht in laufende Verfahren eingreifen. (Abg. Rädler: Hallo!) Ich denke, es ist eine Pflicht, sicherzustellen, dass bei allen Verfahren die gleichen Maßstäbe angewandt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Vielleicht wurde der ehemalige Finanzminister zur „Persona non grata“ erklärt, er war­tet vielleicht längst auf übliche Einladungen. Es scheint mir so zu sein – damit gebe ich ein allgemeines Stimmungsbild ab –, dass verhindert wird, Licht ins Dunkel zu bringen. Daher ist es eine Verpflichtung des österreichischen Rechtsstaats, alle Beteiligten in einem Verfahren gleich zu behandeln. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


13.01.32

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministe­rin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren eine große und wichtige No­velle des Insolvenzrechtes. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es damit zu einer Be­schleunigung – das ist ja beabsichtigt – der Verfahren kommt und dass damit tatsäch­lich erreicht wird, dass wir Arbeitsplätze erhalten, dass wir Wertschöpfung erhalten und es auch gelingt, Vermögenswerte zu erhalten. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Vorausgesetzt, dass ein Insolvenzfall nicht absichtlich herbeigeführt wird – nicht krimi­nell herbeigeführt wird, was ja auch immer wieder vorkommt –, werden, glaube ich, alle Beteiligten ein großes Interesse daran haben, dass ein Betrieb so rasch wie möglich


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