Frau Bundesministerin, es ist tatsächlich so, dass nicht einzusehen ist, dass man Kredite unter 200 € ausnimmt. Für viele Menschen in diesem Land, für leider immer mehr Menschen sind 200 € sehr viel Geld. Wenn man annimmt, dass in Krisenzeiten etwa das ganz Pfandleihwesen zunimmt, wo es nicht um große Beträge geht, dann sind 200 € nicht mehr unerheblich. Das sind jene Menschen, die von 200 € eine Zeit lang leben müssen. Ich kenne persönlich solche Leute, weil man sie dann in der Regel als Verfahrenshelfer zugewiesen bekommt, Leute, die sich einfach gar nichts mehr leisten können. Für diese Leute sind 200 € mitunter ein großer Betrag, aber es ist das Schutzregime, das für alle anderen gilt, für sie nicht vorhanden. Das ist nicht einzusehen.
Nicht einzusehen ist auch, dass man nicht vorsieht, dass die Banken die Änderung des Sollzinssatzes – über die vierteljährliche Kontomitteilung könnten wir noch reden – dem Kunden auf jeden Fall unentgeltlich mitzuteilen haben. Auch was die Frage der Pfandleihverträge anlangt, habe ich Ihnen schon gesagt, das wäre mit einzubeziehen. Wenn man Leasingverträge mit einbeziehen kann, wieso dann nicht Pfandleihverträge? Frau Bundesministerin, die Zahl der Pfandleihverträge – Sie werden das feststellen oder haben es schon festgestellt – nimmt in Krisenzeiten zu.
Ich bin immer auch ein Vertreter der Einrichtung eines Pfandregisters gewesen. – Kollege Jarolim! Ich weiß, dein Berufsstand oder mein Berufsstand ist dagegen, ist mit einem Pfandregister nicht glücklich. (Abg. Dr. Jarolim: Ich bin dafür!) – Du bist dafür! Ich bin auch dafür, weil sich die Menschen mitunter nur so überhaupt noch Barmittel verschaffen können. Dafür leisten sie ein entsprechendes Pfand, und ich sehe nicht ein, warum man die Pfandleihverträge hier ausnimmt. Leasingverträge hat man ja auch nicht ausgenommen, obwohl sie eine ganz andere Natur haben als der Rest der Regelungsmaterien, wie es Frau Kollegin Schatz in der Begründung ihres Antrages richtig darstellt.
Auch was die Schieflage bei den Fremdwährungskrediten anlangt, muss ich sagen, diese ist nur zum Teil behoben. Der Kunde muss die Möglichkeit haben, jederzeit in den Euro zurückzukonvertieren. Das kann er derzeit nicht, während die Bank es jederzeit kann. Die kann sozusagen sofort wechseln, wenn es ihr passt.
Der Kunde muss auch die Möglichkeit haben, wenn sich zeigt, dass der Tilgungsträger invalid wird oder nicht das verspricht, was ihm die Bank vorher versprochen hat – denn das geht auch auf eine Beratung der Bank zurück –, das in einen Ratenkredit umzuwandeln.
Was die Schieflagen beim Hypothekarkredit betrifft, erscheint es mir nicht plausibel genug, warum hier ein Unterschied gemacht wird. Auch die Rückabwicklung bei Treuhandverträgen ist nichts Ungewöhnliches und findet in der rechtlichen Praxis und Geschäftspraxis ja statt.
Beim letzten Punkt habe ich eine Ergänzung zum Antrag der Grünen. Wenn in Zukunft eine Regelung dahin gehend vorgesehen werden soll, dass auch der Interzedent ein Rücktrittsrecht haben soll, dann müsste meiner Ansicht nach konsequenterweise die Folge damit verknüpft sein, dass das Kreditgeschäft als Ganzes damit untergeht, denn es kann nicht so sein, dass jemand einen Kredit aufnimmt, einen Interzedenten als Sicherstellung nennt und der dann 14 Tage später sagt, jetzt habe ich es mir anders überlegt, aber das Kreditverhältnis ist immer noch aufrecht. Das kann nicht sein, sondern es müsste die zwingende Rechtsfolge sein, dass dann das Kreditverhältnis als solches praktisch aufgelöst wird, sodass ihm praktisch ein Auflösungsrecht zukommt. Das erschiene mir recht und billig.
Ansonsten werden wir diesen Antrag insgesamt mit unterstützen. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Schatz.)
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