Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 124

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.39.07

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Verbraucherkreditgesetz bedeutet mehr Rechte und mehr Informationen für Kreditnehmer. Das ist vor allem wich­tig für die jungen Damen und Herren wie etwa jene hier auf der Besuchergalerie, denn man muss wirklich gut informiert sein, bevor man einen Kredit aufnimmt.

Welche Signale sollen von diesem Gesetz ausgehen? – Einerseits das Signal, dass ein Kreditnehmer in diesem Bereich natürlich selbständig und eigenverantwortlich Entschei­dungen treffen muss und – auch dieses Signal soll davon ausgehen – dass Schulden grundsätzlich zurückzuzahlen sind.

Wichtig ist, dass jetzt erstmals einheitliche Regelungen über den Kreditvertrag existie­ren. Das ABGB – das wird übrigens nächstes Jahr 200 Jahre alt – enthält Bestimmun­gen über ein Darlehen. Da ist aber unter anderem noch von der sogenannten klingen­den Münze die Rede. Man merkt also, wie alt das Gesetz ist. Es bedarf jetzt nach und nach einer Erneuerung.

Wie gesagt, der Kreditvertrag ist jetzt erstmals einheitlich geregelt, und das meines Er­achtens transparent und sehr verständlich. Das Verbraucherkreditgesetz umfasst jetzt nicht nur Informationspflichten der Banken, sondern auch ein Rücktrittsrecht. Wir ha­ben es bereits gehört, es umfasst auch Vorschriften über die Art der Werbung Kredite betreffend – dass etwa repräsentative Beispiele genannt werden müssen. Das Gesetz sieht auch vor, dass man von der Bank jederzeit einen Tilgungsplan mit Rückzahlungs­raten beziehungsweise Informationen über Zinsen und Kosten des Kredites verlangen kann.

Auch eine Bonitätsprüfung ist vom Kreditgeber gefordert. Wenn der Kreditgeber Zwei­fel an der Bonität hat, muss er darauf hinweisen – bei sonstiger Verwaltungsstrafe. Der Rücktritt vom finanzierten Vertrag führt nun automatisch auch zum Rücktritt vom Kre­ditvertrag. Das heißt: Dieses Gesetz regelt auch die sogenannten verbundenen Verträ­ge, denn der Kreditnehmer, der sich etwa kreditfinanziert ein Auto kauft, hat natürlich ein Interesse daran, dass diese Verträge ein gleiches Schicksal erfahren.

Ganz kurz noch: Ein Gesetz basiert natürlich auf einem Kompromiss verschiedener In­teressen, das ist nun einmal so in der Gesetzgebung. Vor Überreglementierungen möch­te ich warnen, das bringt nämlich weder dem Verbraucher noch dem Unternehmer et­was. Ein übertriebener Verbraucherschutz wäre sehr teuer. Wer sollte das bezahlen? – Ich glaube, dass es hier zu einem sehr guten Kompromiss gekommen ist.

Den Vorwurf, ich würde nur das tun, was mir Banken angeblich vorschreiben, möchte ich vehement zurückweisen. Die Banken denken nämlich, was dieses Gesetz betrifft ganz anders.

Wie gesagt: Ich glaube, wir haben einen wirklich guten Mittelweg gefunden. Frau Abge­ordnete Schatz, Sie haben mich gefragt, wem ich mich politisch verpflichtet fühle. Ich kann es Ihnen verraten: Ich fühle mich politisch den Menschen dieses Landes ver­pflichtet! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


13.42.51

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man meinen Vorred-


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