Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 125

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nern so zugehört hat, der Kollegin Schatz, dem Kollegen Stadler, aber auch dem Kolle­gen Stefan, der das allerdings etwas differenzierter sieht, dann hat man den Grundtenor gehört, der im Bereich des Konsumentenschutzes überhaupt oft als Leitprinzip erscheint: Mehr ist jedenfalls besser – ein Mehr an Informationen, ein Mehr an Rechten.

Ich möchte das nun um einen wesentlichen Aspekt erweitern. Ein Mehr ist auch immer teurer – teurer für die Industrie, die als Normunterworfener Adressat dieser Gesetzge­bung ist und in der Folge dieses Mehr vollziehen muss.

Was mir in der den Konsumentenschutz betreffenden Gesetzgebung so schmerzhaft fehlt, sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene – Sie waren jetzt sehr gu­te Beispiele dafür, geschätzte Kolleginnen und Kollegen –, ist die folgende Interessens­abwägung: Was ist für den Konsumenten ein sinnvolles Mehr? Was ist ein wenig sinn­volles, aber teures Mehr? Und: Was ist ein absolut kontraproduktives Mehr?

Ich bringe ein Beispiel: Wir haben letztes Jahr im Wertpapierrechtsänderungsgesetz eine Flut an Mehrinformationen für den Konsumenten verankert. Was war das Ergeb­nis? Der Konsument fühlt sich restlos überfordert. Und dieselben, die dieses Mehr damals vehement vertreten haben, unter anderem die Grünen, wollen jetzt sogenannte „Beipackzettel“ haben (Abg. Mag. Schatz: Er ist Vertreter einer Bank!), um den Konsu­menten in einfacher Form auf zwei Seiten die Informationen wieder verdaulich zu ma­chen. Das heißt, man hat zuerst enorme Mehrkosten erzeugt und ist dann draufgekom­men, dass das für den Konsumenten keinerlei Mehrwert bedeutet, ganz im Gegenteil.

Jetzt frage ich Sie noch etwas: Wer soll das bezahlen? Man könnte jetzt mit dem Lied fortsetzen: „Wer hat so viel Geld?“ – Bezahlen muss es letztlich der Kunde, also der Konsument. Daher glaube ich, sollten wir sehr genau unterscheiden, sehr genau abwä­gen. Kollegin Rudas ist jetzt nicht da, aber ich würde jetzt etwas kreativ ihren Sager von den Steuern adaptieren: Es gibt ein „gutes“ Mehr: nützt dem Konsumenten, und ein „böses“ Mehr: nützt ihm nichts und erzeugt nur Mehrkosten für ihn. (Abg. Mag. Schatz: Das beurteilen die Banken!)

Dieses Gesetz hat trotz „gold plating“ einen vertretbaren Interessensausgleich gefun­den, zwischen dem Mehrwert für den Konsumenten und den Kosten, die dadurch ver­ursacht werden (Abg. Mag. Schatz: Aus Ihrer Sicht sicher!) für die Kreditwirtschaft immerhin stolze 150 Millionen € per anno! Dazu gratuliere ich dem Justizministerium, es hat langer Verhandlungen bedurft.

Ich bin aber auch froh darüber, dass wir heute einen Abänderungsantrag beschließen werden, mit dem gewährleistet wird, dass die Normunterworfenen – also in diesem Fall vor allem die Kreditwirtschaft – in die Lage versetzt werden, durch entsprechende Über­gangsfristen das Gesetz, das wir beschließen, auch zu vollziehen. Auch das ist eine Auf­gabe des Parlaments, nämlich sicherzustellen, dass Normunterworfene in der Lage sind, Gesetze einzuhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

13.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.46.17

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Novelle stellt ganz sicherlich einen wichtigen Schritt im Bereich des Konsumentenschutzes dar. Es ist erfreulich, dass es auch auf europäischer Ebene möglich ist, konsumentenfreundliche Regelungen zu schaffen. Europäische Verbraucherschutzorganisationen haben Reformbedarf artikuliert. Die Or­gane der EU haben eine Regelung im Interesse der Menschen vorgelegt.

 


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