nern so zugehört hat, der Kollegin Schatz, dem Kollegen Stadler, aber auch dem Kollegen Stefan, der das allerdings etwas differenzierter sieht, dann hat man den Grundtenor gehört, der im Bereich des Konsumentenschutzes überhaupt oft als Leitprinzip erscheint: Mehr ist jedenfalls besser – ein Mehr an Informationen, ein Mehr an Rechten.
Ich möchte das nun um einen wesentlichen Aspekt erweitern. Ein Mehr ist auch immer teurer – teurer für die Industrie, die als Normunterworfener Adressat dieser Gesetzgebung ist und in der Folge dieses Mehr vollziehen muss.
Was mir in der den Konsumentenschutz betreffenden Gesetzgebung so schmerzhaft fehlt, sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene – Sie waren jetzt sehr gute Beispiele dafür, geschätzte Kolleginnen und Kollegen –, ist die folgende Interessensabwägung: Was ist für den Konsumenten ein sinnvolles Mehr? Was ist ein wenig sinnvolles, aber teures Mehr? Und: Was ist ein absolut kontraproduktives Mehr?
Ich bringe ein Beispiel: Wir haben letztes Jahr im Wertpapierrechtsänderungsgesetz eine Flut an Mehrinformationen für den Konsumenten verankert. Was war das Ergebnis? Der Konsument fühlt sich restlos überfordert. Und dieselben, die dieses Mehr damals vehement vertreten haben, unter anderem die Grünen, wollen jetzt sogenannte „Beipackzettel“ haben (Abg. Mag. Schatz: Er ist Vertreter einer Bank!), um den Konsumenten in einfacher Form auf zwei Seiten die Informationen wieder verdaulich zu machen. Das heißt, man hat zuerst enorme Mehrkosten erzeugt und ist dann draufgekommen, dass das für den Konsumenten keinerlei Mehrwert bedeutet, ganz im Gegenteil.
Jetzt frage ich Sie noch etwas: Wer soll das bezahlen? Man könnte jetzt mit dem Lied fortsetzen: „Wer hat so viel Geld?“ – Bezahlen muss es letztlich der Kunde, also der Konsument. Daher glaube ich, sollten wir sehr genau unterscheiden, sehr genau abwägen. Kollegin Rudas ist jetzt nicht da, aber ich würde jetzt etwas kreativ ihren Sager von den Steuern adaptieren: Es gibt ein „gutes“ Mehr: nützt dem Konsumenten, und ein „böses“ Mehr: nützt ihm nichts und erzeugt nur Mehrkosten für ihn. (Abg. Mag. Schatz: Das beurteilen die Banken!)
Dieses Gesetz hat trotz „gold plating“ einen vertretbaren Interessensausgleich gefunden, zwischen dem Mehrwert für den Konsumenten und den Kosten, die dadurch verursacht werden (Abg. Mag. Schatz: Aus Ihrer Sicht sicher!) – für die Kreditwirtschaft immerhin stolze 150 Millionen € per anno! Dazu gratuliere ich dem Justizministerium, es hat langer Verhandlungen bedurft.
Ich bin aber auch froh darüber, dass wir heute einen Abänderungsantrag beschließen werden, mit dem gewährleistet wird, dass die Normunterworfenen – also in diesem Fall vor allem die Kreditwirtschaft – in die Lage versetzt werden, durch entsprechende Übergangsfristen das Gesetz, das wir beschließen, auch zu vollziehen. Auch das ist eine Aufgabe des Parlaments, nämlich sicherzustellen, dass Normunterworfene in der Lage sind, Gesetze einzuhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
13.46
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.46
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Novelle stellt ganz sicherlich einen wichtigen Schritt im Bereich des Konsumentenschutzes dar. Es ist erfreulich, dass es auch auf europäischer Ebene möglich ist, konsumentenfreundliche Regelungen zu schaffen. Europäische Verbraucherschutzorganisationen haben Reformbedarf artikuliert. Die Organe der EU haben eine Regelung im Interesse der Menschen vorgelegt.
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