Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 128

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Die Richtlinie schafft europaweit, wie auch schon gesagt wurde, einheitliche Standards und Regelungen im Zusammenhang mit Verbraucherkreditgeschäften. Das Gesetz sieht umfangreiche Informationspflichten vor. Es sieht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für Kon­sumenten vor, Regelungen für vorzeitige Kreditrückzahlungen sowie für die im Verbrau­cherbereich üblichen Finanzierungsleasingverträge.

Unter anderem müssen bereits vor Abschluss eines Kreditvertrages Kreditgeber, aber auch Kreditvermittler den Konsumenten viel umfassendere, standardisierte Informa­tionen zukommen lassen, als das bisher der Fall war. All diese Maßnahmen – weil heu­te schon viel vom Interessenausgleich die Rede war – haben eine ganz klare Wertung vorgenommen, nämlich hin zum Konsumentenschutz, und das ist in diesem Fall auch gut, aber natürlich auch mit Augenmaß.

Insgesamt wird mit diesem Paket ein Mehr an Transparenz, Klarheit und Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten im Finanzierungsdschungel der Anbieter sicher­gestellt. Mehr Klarheit und mehr Transparenz, das veranlasst uns heute, dieses Ge­setz – wenn man nicht großer Wurf sagen möchte, würde ich aber trotzdem sagen – als durchaus gelungen zu bezeichnen, vor allem wenn man daran denkt, dass die Ver­handlungen nicht immer ganz friktionsfrei waren.

Daher besten Dank, Frau Minister, dafür. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.56.12

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, inhaltlich ist diesbezüglich schon alles gesagt worden. Die Kollegen, von Donnerbauer bis Jacky Maier, haben ja die Inhalte heraus­gearbeitet. Es ist eben eine Konsensmaterie. Ich glaube, das ist auch gut, richtig und von allen so gesehen worden.

Zu den einzelnen Redebeiträgen: Kollege Stefan hat gesagt, die FPÖ trage diese No­velle mit – das freut mich wirklich –, er hat aber auch auf die fallweise Überregulierung hingewiesen. Kollegin Schatz hat gemeint, dass man da noch viel mehr regulieren soll­te. Kollege Ikrath hat natürlich den Bereich Kreditwirtschaft herausgearbeitet.

Da meine ich, dass es ein guter Kompromiss geworden ist – auch inhaltlich. Und ich glaube, zu einem guten Kompromiss soll man sich auch in aller Öffentlichkeit und in al­ler Klarheit bekennen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Das ist ein richtiger, wichtiger, not­wendiger Schritt für alle, würde ich einmal meinen. Das zeichnet diese Vorlage aus.

Ich glaube, Frau Bundesministerin, im Justizausschuss ist es eine lange Tradition, dass wir auch mit den Damen und Herren Ihres Hauses gut zusammenarbeiten. Ich darf mich bei Ihnen und Ihren Beamtinnen und Beamten sehr herzlich dafür bedanken. Ich freue mich und darf Sie alle einladen, dieser Novelle Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Da kurzfristig ein umfangreicher Abänderungsantrag eingebracht wurde und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich gemäß § 65 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz die Abstimmung über Tagesordnungs­punkt 2. Sie wird im Anschluss an die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 stattfinden.

Wir setzen in der Erledigung der Tagesordnung fort.

 


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