Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird (663 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1014/A der Abgeordne-
ten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage
gemäß Art. 143 i.V.m. Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG
(664 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.58
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Je länger die Debatte über den Listerienskandal dauert, umso kurioser werden die Aussagen verschiedener Kollegen. So hat zum Beispiel Kollege Rasinger im Ausschuss gesagt: Zu Beginn einer Listeriose auftretende Symptome Durchfall und Erbrechen sind ein Hinweis für eine Menge anderer Erkrankungen. – Das ist richtig.
Weiters hat Kollege Rasinger ausgeführt, dass es eine Art kriminologischer Erfolg ist, diesen Erreger überhaupt identifiziert zu haben.
Ich glaube, wir brauchen keine Kriminologen, um Erreger zu identifizieren!
Bei der Aussage über Durchfall und Erbrechen möchte ich noch sagen: Es muss doch bei Auftreten einer Krankheit differentialdiagnostisch abgeklärt werden, was die Ursache dieser Erkrankung ist. Danach ist wohl so vorzugehen, dass die gefährlichste Ursache zu Beginn abzuklären ist. Es wird doch in der Humanmedizin wohl nicht Usus sein, dass rein symptomatisch therapiert wird. Deswegen ist die Kritik vom Kollegen Rasinger am Kollegen Grosz nicht gerechtfertigt. (Beifall beim BZÖ.)
Wir haben auch in der Veterinärmedizin Symptome, die einer Reihe von Erkrankungen zuzuordnen sind, zum Beispiel bei der MKS. MKS-Symptome kommen für eine Reihe von Erkrankungen in Frage. Würde ich hier nicht sofort auf MKS diagnostizieren, wäre ich für die Keulung von Tausenden von Rindern verantwortlich. Was das dann rechtlich nach sich ziehen würde, brauche ich Ihnen nicht zu sagen.
Ich nehme deshalb die Aussage des Kollegen Rasinger als missglückten Versuch, diesen Skandal zu entschuldigen. (Abg. Amon: Nein! Er entschuldigte keinen Skandal!) Ich hoffe, es ist nicht Usus, dass in der Medizin so gehandelt wird, denn dann würde ich mir berechtigte Sorgen machen.
Zur Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes wäre zu sagen, dass es in erster Linie Anpassungen an die EU-Richtlinie sind und dass auch die Änderung des § 43 nicht unbedingt notwendig gewesen wäre, um den Notfallplan in Betrieb zu setzen.
Meine Damen und Herren, machen wir uns jetzt doch einmal ernsthaft an die Lösung des Problems, um die Gesundheit der Menschen nicht weiter durch gesundheitsschädliche Lebensmittel zu gefährden! (Beifall beim BZÖ.)
14.02
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