Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
14.02
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es geht um die Bekämpfung gesundheitsschädlicher Lebensmittel, und für die Bekämpfung gesundheitsschädlicher Lebensmittel sind in erster Linie die Unternehmen verantwortlich, in denen Lebensmittel kontaminiert werden. Genau das war in der Steiermark bei der Firma Prolactal der Fall. Verantwortlich dafür waren nicht der Herr Bundesminister Alois Stöger, nicht die Beamten im Gesundheitsministerium und nicht die Mitarbeiter der AGES. Das sollte man bei aller Kritik ganz klar festhalten. (Beifall bei der SPÖ.)
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sieht mehrere absolut positive Regelungen vor. Ein Teil geht auf das Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP zurück, wieder ein anderer Teil auf den Fünfparteienantrag, den wir hier in diesem Haus einstimmig beschlossen haben. Wesentlich ist aus unserer Sicht die Neuregelung – so wie im Regierungsübereinkommen eben vorgesehen – hinsichtlich des Qualitätsmanagement-Systems im gesamten Bundesgebiet.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Lebensmittelaufsicht ist nicht Angelegenheit des Gesundheitsministers, die Lebensmittelaufsicht ist Angelegenheit der Länder, und die Länder sind dafür verantwortlich. Mit den neuen Regelungen im § 35 wollen wir die Voraussetzungen für eine koordinierte Vorgangsweise schaffen und auch dafür, dass es eben ein entsprechendes Qualitätsmanagement gibt.
Es wird nach dieser Gesetzesvorlage erstmals einen Bericht zur Lebensmittelsicherheit geben. Wir haben viele Berichte – es gibt beispielsweise einen Trinkwasserbericht –, aber es gab bis heute noch keinen Bericht zur Lebensmittelsicherheit, nämlich welche Maßnahmen in den Ländern durch die einzelnen Aufsichtsorgane tatsächlich vorgenommen worden sind.
Der aus konsumentenpolitischer Sicht sicherlich wichtigste Teil enthält die erweiterten Informationsverpflichtungen des Bundesministers für Gesundheit, der unter bestimmten Voraussetzungen erstmals die Öffentlichkeit zu informieren hat.
Ich möchte festhalten: Die bisherigen Regelungen sind auf die Lebensmittelbasisverordnung der Europäischen Union zurückzuführen, und wir schaffen nun die Voraussetzungen dafür, dass bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen der Bundesminister für Gesundheit die Öffentlichkeit zu informieren hat, wenn weitere Menschen gefährdet sind. Das geht über den strafrechtlichen Begriff der Gemeingefährdung bei weitem hinaus und gibt dem Bundesminister die Möglichkeit, in Zukunft selbständig die Öffentlichkeit zu informieren.
Ich halte an dieser Stelle auch fest, dass die Vorgangsweise, wie sie vom Bundesministerium durchgeführt worden ist, der Lebensmittelbasisverordnung und der österreichischen Rechtslage entsprochen hat. Die Rückrufaktion hat nach der Lebensmittelbasisverordnung das Unternehmen durchzuführen, und nur dann, wenn das Unternehmen die Rückrufaktion bei gefährlichen Lebensmitteln nicht durchführt, ist das Bundesministerium am Zug.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem mit diesem Antrag dem Fünf-Parteien-Antrag auch entsprochen wird, lade ich Sie alle ein, diesem Antrag auch zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.06
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
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