Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 130

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Maier. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.02.14

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es geht um die Bekämpfung gesundheitsschädlicher Lebensmittel, und für die Bekämpfung gesundheitsschädlicher Lebensmittel sind in erster Linie die Unternehmen verantwortlich, in denen Lebensmit­tel kontaminiert werden. Genau das war in der Steiermark bei der Firma Prolactal der Fall. Verantwortlich dafür waren nicht der Herr Bundesminister Alois Stöger, nicht die Beamten im Gesundheitsministerium und nicht die Mitarbeiter der AGES. Das sollte man bei aller Kritik ganz klar festhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novelle zum Lebensmittel­sicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sieht mehrere absolut positive Regelungen vor. Ein Teil geht auf das Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP zurück, wie­der ein anderer Teil auf den Fünfparteienantrag, den wir hier in diesem Haus einstim­mig beschlossen haben. Wesentlich ist aus unserer Sicht die Neuregelung – so wie im Regierungsübereinkommen eben vorgesehen – hinsichtlich des Qualitätsmanagement-Systems im gesamten Bundesgebiet.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Lebensmittelaufsicht ist nicht Angelegenheit des Gesundheitsministers, die Lebensmittelaufsicht ist Angelegen­heit der Länder, und die Länder sind dafür verantwortlich. Mit den neuen Regelungen im § 35 wollen wir die Voraussetzungen für eine koordinierte Vorgangsweise schaffen und auch dafür, dass es eben ein entsprechendes Qualitätsmanagement gibt.

Es wird nach dieser Gesetzesvorlage erstmals einen Bericht zur Lebensmittelsicherheit geben. Wir haben viele Berichte – es gibt beispielsweise einen Trinkwasserbericht –, aber es gab bis heute noch keinen Bericht zur Lebensmittelsicherheit, nämlich welche Maßnahmen in den Ländern durch die einzelnen Aufsichtsorgane tatsächlich vorge­nommen worden sind.

Der aus konsumentenpolitischer Sicht sicherlich wichtigste Teil enthält die erweiterten Informationsverpflichtungen des Bundesministers für Gesundheit, der unter bestimm­ten Voraussetzungen erstmals die Öffentlichkeit zu informieren hat.

Ich möchte festhalten: Die bisherigen Regelungen sind auf die Lebensmittelbasisver­ordnung der Europäischen Union zurückzuführen, und wir schaffen nun die Vorausset­zungen dafür, dass bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen der Bundesminis­ter für Gesundheit die Öffentlichkeit zu informieren hat, wenn weitere Menschen ge­fährdet sind. Das geht über den strafrechtlichen Begriff der Gemeingefährdung bei wei­tem hinaus und gibt dem Bundesminister die Möglichkeit, in Zukunft selbständig die Öf­fentlichkeit zu informieren.

Ich halte an dieser Stelle auch fest, dass die Vorgangsweise, wie sie vom Bundesmi­nisterium durchgeführt worden ist, der Lebensmittelbasisverordnung und der österrei­chischen Rechtslage entsprochen hat. Die Rückrufaktion hat nach der Lebensmittelba­sisverordnung das Unternehmen durchzuführen, und nur dann, wenn das Unterneh­men die Rückrufaktion bei gefährlichen Lebensmitteln nicht durchführt, ist das Bundes­ministerium am Zug.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem mit diesem Antrag dem Fünf-Parteien-Antrag auch entsprochen wird, lade ich Sie alle ein, diesem Antrag auch zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


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