Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 131

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14.06.20

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stimme sicher mit dem Kollegen Maier überein, dass wir gute Gesetze brauchen, die auch in Zukunft unsere Lebensmittel si­cher machen und daher auch den Konsumentinnen und Konsumenten den entspre­chenden Schutz gewähren. Ich sehe aber diese Vorlage, die Sie so hoch gelobt haben, ein bisschen anders. Ich sehe sie als eine verspätete Notaktion, um einen politisch Verantwortlichen – Herr Bundesminister, Sie waren und sind politisch verantwortlich für das, was in den letzten Monaten nicht passiert ist im Zusammenhang mit dem Liste­rienskandal – im Nachhinein reinzuwaschen und sozusagen auch zu implementieren, dass in Zukunft das Krisenmanagement und die Information der Bevölkerung besser sein könnten.

Wir glauben – und wir haben uns dieses alte Gesetz sehr genau angesehen –, man hätte mit dem alten Gesetzestext absolut auch dem entsprechen können. Ich denke, das, was uns jetzt vorliegt und was herausgekommen ist, ist einerseits eine Fülle von EU-Anpassungen, die wir sowieso überall haben, in jedem Gesetz, die sowieso hätten gemacht werden müssen. Herausgekommen sind neue Amtstitel – die Lebensmittel­aufsichtsorgane heißen in Zukunft Lebensmittelinspektoren –, es ist, wie wir schon ge­hört haben, eine Berichtspflicht des Bundesministers über die Sicherheit der Lebens­mittel herausgekommen, aber nicht aktueller Stand, sondern erst im Folgejahr, also für mich, für uns eher eine Schönwettergeschichte, und es ist ein sogenannter neuer Notfallplan herausgekommen, der sehr groß verkauft wird, der aber aus unserer Sicht schon bisher möglich gewesen wäre, denn bei jeder Risikobewertung der AGES, die arbeitsgemäß das Zoonosengesetz bedient hätte, hätte jederzeit gehandelt werden können. (Beifall beim BZÖ.)

Auch die neue Informationspflicht wäre mit dem geltenden Gesetz schon möglich ge­wesen, und wenn man sich den Gesetzestext genau anschaut, so sind nur einige Wor­te verschoben worden.

Es ist auch eine sogenannte Anpassung von Gebühren und Tarifen herausgekommen, es wird aber keine Auskunft gegeben, wie hoch diese Gebühren sind, wie hoch diese Tarife sind – ich habe im Ausschuss auch nachgefragt –, und es ist auch nicht heraus­gekommen, was der jährliche Trinkwasserbericht die Länder, die Gemeinden kostet und wie hoch der finanzielle Aufwand ist. Das ist das Negative, das herausgekommen ist, und ich sage: Viel Lärm um nichts!

Positiv ist – und das möchte ich hier auch festhalten –, dass es in Zukunft klarere Be­stimmungen für die Länder und für die Landeshauptleute gibt, dass man schneller han­deln kann bei begründetem Verdacht, dass Qualitätskriterien vereinheitlicht werden und dass vor allem auch die Aufsichtsorgane der Lebensmittelkontrolle besser von Fir­men unterstützt werden müssen und unterstützt werden können.

Wir haben aus diesem Grund auch eine getrennte Abstimmung verlangt, und wir wer­den dieser Gesetzesvorlage erst in dritter Lesung zustimmen.

Insgesamt möchte ich sagen, dass diese Gesetzesvorlage, die uns hier vorliegt, ein Versuch ist, das politische Versagen eines Bundesministers in einer sehr heiklen Pha­se, in einer sehr heiklen Situation reinzuwaschen, obwohl Sie aufgrund des bestehen­den Gesetzes jede Möglichkeit gehabt hätten, die Bevölkerung rechtzeitig und umfas­send zu informieren, und Sie auch jede Möglichkeit gehabt hätten, einen sogenannten Notfallplan zu vollziehen. Sie hätten dazu dieses Anlassgesetz nicht gebraucht. (Beifall beim BZÖ.)

14.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Tamandl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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