Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 136

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In weiterer Folge gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.25.35

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Der Gesetzesänderung, die hier vorliegt – die eine Anlass­gesetzesänderung ist –, werden wir zustimmen, wenngleich ich schon anmerken möch­te, dass es in Wahrheit an diesem Fall überhaupt nichts geändert hätte.

Herr Bundesminister – und das hat heute auch der Kollege Maier wiederholt, als er ge­sagt hat, dass das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist –, Sie sind der oberste Be­amte, Sie hätten natürlich selbstverständlich bereits am 20. Jänner die Öffentlichkeit in­formieren können und müssen. Noch dazu, wo Sie gewusst haben, dass dieses Unter­nehmen auch schon in der Vergangenheit nicht immer ein Vorzeigeunternehmen ge­wesen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Da geht es nicht um Panikmache, denn es war bereits am 20. Jänner gesichert, wel­ches Lebensmittel die Ursache für diese Erkrankung ist. In dem Moment gibt es keine Panikmache mehr, sondern das ist reine Informationspolitik. Sie haben uns im Aus­schuss versucht klarzumachen, was nicht alles passiert ist, wo dieses Unternehmen nicht überall die Öffentlichkeit informiert hat. Das war aber alles sehr, sehr viel später.

Herr Bundesminister, wenn es so wäre, dass Sie es nicht machen dürften, dann hätten Sie auch am 16. Februar nach dem Ministerrat nicht sagen können: Ich habe die Öf­fentlichkeit informiert, sobald ich es gewusst habe! – Denn wenn es gar nicht Ihre Auf­gabe ist, hätten Sie es damals auch nicht machen müssen. Das ist also ein Widerspruch in sich.

Sie haben es verabsäumt, bereits im Jänner rechtzeitig die Bevölkerung zu informie­ren, und wir wissen heute sicher, dass sich nach diesem 20. Jänner noch Menschen angesteckt haben – und da nützt es nichts, darauf hinzuweisen und zu sagen, dass die ja den Quargel schon vor der Rückholaktion gekauft haben. No na net, nachher hätten sie ihn ja wohl schwer kaufen können.

Aber genau das ist ja der Vorwurf: Wären die Menschen ordentlich informiert gewesen, dann hätten sie vielleicht auch genauer geschaut im Kühlschrank und dann hätten sie vielleicht diesen Quargel, den sie in der Vergangenheit gekauft haben, nicht mehr ver­zehrt – und genau das ist das Problem.

Genau da haben Sie mit Ihrer Informationspolitik einen ganz, ganz großen Fehler ge­macht, und den können Sie nicht wegreden, da kommen Sie nicht davon los, auch wenn Ihnen jetzt der Regierungspartner die Mauer macht. Das ist Ihr Fehler gewesen, und diesen Fehler werden Sie mittragen müssen – egal, wie lange Sie dieses Amt noch innehaben; dieser Fehler haftet Ihnen auch in Zukunft an.

Wir werden dieser Gesetzesvorlage zustimmen, wenngleich ich schon auch noch da­rauf hinweisen möchte, dass dieses Gesetz sehr lückenhaft – sage ich jetzt einmal – ist. Wir wissen, dass es in diesem Gesetz dann eine Informationspflicht geben wird, wenn eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Wenn keine Gesundheitsgefährdung vorliegt, dann muss das Unternehmen, das ein Lebensmittel mit schlechter Kennzeichnung, mit fal­scher Kennzeichnung auf den Markt gebracht hat, auch nicht öffentlich genannt werden.

Ich halte das für einen ganz großen Fehler. Wir haben bereits vor einigen Jahren einen solchen Fall gehabt, da gab es diesen gentechnisch veränderten Reis. Die Folge da­von, dass das Unternehmen, das den gentechnisch veränderten Reis in Österreich auf den Markt gebracht hat, nicht genannt wurde, war, dass die gesamte Branche Einbußen hatte.

 


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