Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 137

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Ich halte das für eine schlechte Manier, die wir hier haben. Ich glaube, es macht kei­nen Sinn, hier ein Unternehmen zu schützen, das sich nicht ordentlich an Kennzeich­nungspflichten hält. Der Unternehmensschutz darf nicht vor dem Schutz der Bevölke­rung stehen; und letztendlich wird dann die ganze Branche in Mitleidenschaft gezogen. Wir hätten uns gewünscht, dass das noch reinkommt, vielleicht schaffen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Ministeranklage des BZÖ, diesem Antrag werden wir nicht unsere Zustimmung geben. Wir haben bereits am 19. Februar eine Sachverhaltsdarstellung an die Staats­anwaltschaft eingebracht. Ich denke, das ist ausreichend. Die Gerichte sind jetzt am Wort, die Gerichte haben jetzt die Schuld oder auch Unschuld festzustellen; und ich glaube, wir sollten erst einmal die Gerichte arbeiten lassen, und dann können wir schauen, was herausgekommen ist.

Sollte das Gericht zu der Erkenntnis kommen, dass sich der Bundesminister Stöger in irgendeiner Art und Weise nicht nur politisch, sondern auch rechtsrelevant schuldig ge­macht hat, dann ist es ohnehin klar, dass der Minister zurücktreten wird müssen. Es ist aber nicht unsere Aufgabe, das hier zu klären. (Abg. List: Freilich! Abg. Grosz: Das ist eine politische Frage!)

Herr Abgeordneter Grosz, ich glaube, wenn wir jetzt im April anfangen, eine Klage ein­zubringen, dann wären wir auch ein bisschen zu spät dran. Die Reaktion, dass man das sofort gemacht hat, zu dem Zeitpunkt, als es bekannt gemacht worden ist, war mit Si­cherheit die klügere. (Beifall bei der FPÖ.)

14.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.30.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte BesucherInnen im Haus! Es geht um eine wichtige Frage, Lebensmittelsicherheit betrifft uns alle: Wir gehen tagtäglich einkaufen, wir essen Pro­dukte, die wir nicht immer selbst zurückverfolgen können, und dazu gibt es die Lebens­mittelkontrolle und Lebensmittelqualitätssicherung.

Bleiben wir bei den Fakten. Was sind denn wirklich die Fakten am Schluss dieses Pro­zesses, dieser Situation? Es stehen ja noch die strafrechtlichen Erhebungen in der Steiermark an, auf die sind wir natürlich sehr neugierig, aber Fakt ist: Es kam zu tragi­schen Todesfällen, das soll überhaupt nicht verschwiegen werden. Das ist wirklich ein ganz gefährlicher Keim, und es ist einfach ein Problem, dass es Kontaminationen gibt, die eben auch ganz gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit, bis zum Todesfall, haben können.

Was ist zweitens Faktum? Es ist ein gravierender Etikettenschwindel – und das betrifft schon mehr die politische Verantwortung –, wenn ein Unternehmen „Hartberg“ und „Bau­ernquargel“ auf ein Produkt schreiben kann, und beides ist gelogen. Es hat mit Hartberg null zu tun, außer dass die Firma dort steht, und mit Bauern hat es auch nichts zu tun, denn es ist Versandmilch, die aus dem Import verarbeitet wurde.

Also dort gilt es primär die Verantwortung zu sehen, und da wären wir auch bei dem Punkt, wo wir sagen, dass wir vieles, was im gemeinsamen Fünf-Parteien-Antrag im Februar beschlossen wurde, mit dem Gesetz umgesetzt haben. Einige Dinge warten noch auf die Umsetzung, insbesondere die Herkunftskennzeichnung. Wir wissen, das ist ein europäisches Thema, aber auch ein österreichisches, und wir hoffen, in den nächsten Monaten da auch weiterzukommen.

 


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