Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 138

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Was ist noch Faktum? Faktum ist die Unkenntnis einer Geschäftsführung, was die ge­setzlichen Vorschriften betrifft, das ist offensichtlich. Diese Geschäftsführung von Pro­lactal hat vorsätzlich – würde ich vermuten, weil sie müsste es besser wissen – auch kontaminierte Produkte in den Verkehr gebracht. Ja, das ist unglaublich. Da bin ich sehr neugierig auf die strafrechtlichen Relevanzen, und wenn die nicht gegeben sind, dann müssen wir auch da das Gesetz ändern, denn das kann nicht sein, dass in so wirklich weitreichenden Unternehmungen Personen arbeiten, die keine Ahnung von den gesetzlichen Grundlagen haben.

Außerdem sind massive Hygienemängel und leider, und das muss man schon dazusa­gen, auch Kontrolldefizite in der Steiermark Fakten. Das ist sicher auch in der Steier­mark zu diskutieren. Da sehen wir wieder: Schnittstelle Lebensmittelkontrolle, eine Fra­ge der Länder, der mittelbaren Bundesverwaltung. Und ich gebe dem Kollegen Maier völlig recht, dass das einheitliche Qualitätsmanagement und die Bündelung der Infor­mation bei der AGES – und diese Aufgabe hat die AGES – ein ganz wichtiger und rich­tiger Schritt sind; und dann ist die Verantwortung auch klar. In Zukunft gibt es keine Ausreden mehr, wer jetzt wem was nicht oder schon gegeben hat. Dann ist es die AGES, die die Informationsbündelung zu vollziehen und auch umzusetzen hat.

Ja, und was ist auch noch klar? Das Unternehmen hat sogar Agrarexportsubventionen bekommen, 800 000 € im Jahr 2006/2007 – da muss man sich anschauen, ob auch dort irgendetwas erschwindelt wurde. Nach dem, wie dieses Unternehmen arbeitet, muss man ehrlich vermuten, dass mehreres schief liegt, was dort vorgegangen ist.

Jetzt aber zum Gesetz, zum vorliegenden Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz: Wir werden ihm diesmal zustimmen. Es sind mehrere gute Punkte und Teilumsetzungen des gemeinsamen Fünf-Parteien-Antrages enthalten. Einige sind schon erwähnt worden, zum Beispiel die Informationspflicht des Gesundheitsministers bei Verdacht von Gemeingefährdung durch Lebensmittel auf Basis von Kontamination. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen, denn dann können Sie viel früher eingreifen. Die Überprüfung im vorliegenden Fall hätte dann schon viel früher, nämlich eventuell schon im Jänner, stattgefunden. Dann hätten Sie vielleicht schon Mitte Jänner von der AGES die Mitteilung bekommen: Achtung, da ist etwas Gröberes im Anmarsch. Ist das ein re­levantes Problem, das wir auch schon der Öffentlichkeit mitteilen sollten? – Dann wä­ren Sie auf Basis des neuen Gesetzes in Ihrer politischen Verantwortung mehr oder weniger auch zu Handlungen verpflichtet gewesen.

Der jährliche Lebensmittelbericht ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir haben jahrelang gemeinsam darum gestritten. Der Kollege Maier hat recht, es ist auch deshalb positiv, weil es eine Umsetzung aus dem Regierungsübereinkommen ist. Wir von der Opposition sind ja froh, wenn gearbeitet wird, wenn es in die Richtung geht, die wir Grüne auch für zukünftig notwendig und richtig halten.

Ein Aspekt, der noch nicht angesprochen worden ist: dass die Grenztierärzte neue Auf­gaben bekommen, sie werden jetzt verstärkt auch für die Importkontrolle bei tierischen Produkten und bei Lebensmitteln generell herangezogen. Das ist notwendig geworden, weil Tierärzte einfach nicht mehr in dem Ausmaß gebraucht werden, da in der Schweiz und in anderen Bereichen andere Vereinbarungen gelten.

Ganz wichtig sind die Meldungen der Labors. Man muss sich vorstellen: Prolactal be­auftragt ein Labor mit Untersuchungen zur Qualitätssicherung, das ist die Eigenkontrol­le. Wenn dieses Labor einen positiven Fund, einen Listerienfall findet, dann hat es nach dem neuen Gesetz die Verpflichtung, innerhalb von zwei Tagen das an die AGES weiterzumelden. Dann ist es nicht mehr möglich, so etwas unter den Teppich zu keh­ren oder, wie vermutet werden muss, diese kontaminierten Produkte eventuell sogar an Sozialeinrichtungen weiterzugeben. Auch das wird noch bei der Firma Prolactal zu klären sein.

 


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