Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 148

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Gemeinden sind eingeladen, ihre Konsolidierungsanstrengungen so auszurichten, dass die gesamtstaatlichen Ziele erreicht werden.“ Ob aber eine Einladung ausreichen wird, die Verwaltungsreform gegenüber den Ländern durchzusetzen, ist zu bezweifeln. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass der Finanzminister das versteckte Signal an seinen „Landadel“ aussendet, dass er alles unter Kontrolle hat, und eine Gefähr­dung der „schwarzen Festungen“ noch nicht einmal bevorsteht. Bestätigt wird dieser Eindruck weiters durch folgende Passage im Strategiebericht: „Die erforderlichen Ver­handlungen werden umgehend aufgenommen.“ In Anbetracht dessen fragt man sich, was bisher getan wurde. Wieder scheint die Devise: Auf Zeit spielen!

Österreich auf Strafzahlungskurs?

Wie schon mehrfach in die aktuelle Diskussion eingebracht, drängen sich nach wie vor noch immer die Fragen auf, ob mögliche EU-rechtliche Sanktionen sowie Schädigun­gen des Rufes des Finanzplatzes Österreich nicht bedacht werden. So wurde Öster­reich durch den Rat der Europäischen Union aufgrund des bereits gegen Österreich eingeleiteten Defizitverfahrens auferlegt, bis zum 2. Juni 2010 Konsolidierungsstrate­gien vorzulegen, wie das Defizit abgebaut werden soll. Entscheidend dabei ist, dass nach Aufforderung des Rates „bis zu einem gewissen Grad in die Einzelheiten gegan­gen werden sollte“. Im Stabilitätsprogramm 2009-2013 wurde sodann versprochen, dass die notwendigen Schritte im Zuge der Erstellung des neuen Bundesfinanzrah­mengesetzes gesetzt werden, so dass spätestens am 2. Juni 2010 ein Nachweis wirk­samer Maßnahmen vorgelegt werden könne.

Entscheidend ist nun, ob das vorliegende Bundesfinanzrahmengesetz bzw. der Strate­giebericht den Anforderungen der EU genügen. Erkennbar ist, dass die Warnung zu­mindest nicht ignoriert wurde, wie man anhand folgender Passage im aktuellen Strate­giebericht sehen kann: „Damit folgt die Bundesregierung den Empfehlungen des ECOFIN Rates mit dem Ziel, das jährliche Defizit um 0,75 Prozent bis 2013 zu reduzieren.“ Ob dieser Hinweis allein sowie die weiter völlig unkonkreten Hinweise zu strukturellen Maß­nahmen wie die angeblich kommende Verwaltungsreform ausreichen, ist jedoch zu hin­terfragen.

Aus gegebenem Anlass stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

Dringliche Anfrage:

1. Können Sie für die Erstellung der Budgets 2011 bis 2013 sicherstellen, dass keine Mehrbelastungen der Steuer- und Beitragszahler im Bereich

a. der Reduktion von Steuerbegünstigungen,

b. der Abgaben auf Grundeigentum,

c. der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen,

d. der Abgaben auf Vermögenszuwächse,

e. der Besteuerung von Tabak, Alkohol und Glücksspiel,

f. der Umsatzsteuer,

g. der Besteuerung des Energie- und Umweltverbrauchs oder

h. der Sozialversicherungsbeiträge

erfolgen?

 


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