Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 232

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19.52.466. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (474 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird (524 d.B.)

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Brunner. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


19.53.19

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! In dieser Gesetzesvorlage zum Energie-Regulierungsbehördengesetz geht es darum, dass dem Bundesministerium, dem Bundesminister ein Unterrichtungsrecht durch die Energie-Control zugesichert werden soll. Die Energie-Control ist ein an sich unabhängiges Gremium, das zum Beispiel über Energiesystemnutzungstarife ent­scheidet. Dieses Gesetz soll dazu dienen, dass der Bundesminister Unterrichtungs­rechte bekommt.

Ich denke, die Kontrolle dieses Gremiums ist wichtig, es darf aber nicht sein, dass die Entscheidungen dieses Gremiums beeinflusst werden. Da sehen wir in dieser Regie­rungsvorlage ein Problem, weil es nämlich im Einzelfall dazu kommen kann, dass durch dieses Unterrichtungsrecht Entscheidungen des Gremiums schon beeinflusst wer­den, weil ja der Staat auch Anteile an diversen Elektrizitätsgesellschaften hat.

Wir schlagen daher vor, dass es dieses Unterrichtungsrecht geben soll, aber aus­schließlich zum Zwecke der parlamentarischen Kontrolle.

Deswegen möchte ich folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Brun­ner, Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen einbringen.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulie­rungsbehördengesetz geändert wird (474 d.B.), in der Fassung des Berichtes des Aus­schusses für Wirtschaft und Industrie (524 d.B.) wird geändert wie folgt:

Z 2 lautet wie folgt:

„2. Nach § 19 wird folgender § 19a samt Überschrift eingefügt:

,Unterrichtungsrecht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend

§ 19a. Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat zum Zwecke der par­lamentarischen Kontrolle das Recht, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Energie-Control Kommission zu unterrichten.‘“

*****

Soweit unser Antrag.

Was ich mich in dem Zusammenhang aber noch frage, ist, warum wir uns nur über einen kleinen Teil der Behördenstruktur unterhalten, wo wir doch wissen, dass im Zuge des dritten Liberalisierungspaketes auch weitere Umbauüberlegungen von solchen Be­hörden im Raum stehen und wir da auch noch viele weitere Überlegungen angehen müssen. Deswegen hätten wir das auch gleich in einem Aufwaschen machen können.

Es wird da um ganz wesentliche Entscheidungen gehen, was zum Beispiel die stärkere Entflechtung zwischen Energieerzeugern und Energieversorgern betrifft, um wirklich güns-


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