Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 236

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etwa von Wirtschaftskammerpräsidenten Leitl oder der Arbeiterkammer oder auch Stel­lungnahmen aus dem Sozialministerium, die gesagt haben, dass das Wettbewerbsbe­schleunigungsgesetz in vielen Bereichen den Stromkonsumenten Vorteile bringt, Trans­parenz bringt und letztlich auch eine günstigere Stromversorgung sicherstellt.

Aber dieses Gesetz ging am 6. Mai 2009 in Begutachtung. Die Begutachtungsfrist war Ende Juni 2009 zu Ende. Seitdem, also seit zehn Monaten, ist diesbezüglich eigentlich nichts mehr geschehen, und jetzt will man das in Form einer Verfassungsbestimmung machen. Auch das ist ja ein Novum heute in diesem Parlament, weil es, es kommt eben auf die Diskussion an, gemeinsam mit der ÖVP und SPÖ sein könnte, dass viel­leicht auch eine Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsbestimmung möglich wird, wenn entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, die in diesem Wettbe­werbsbeschleunigungsgesetz grundsätzlich angedacht worden sind, weil sie sinnvoll sind.

Ich lade daher alle ein, mit uns diesen Weg zu gehen. Wir werden einen Entschlie­ßungsantrag einbringen, der auch schriftlich verteilt wird, der den Konsumenten mehr Rechte, mehr Transparenz und, wie ich bereits ausgeführt habe, auch günstigeren Strom und auch günstigeres Gas bringen soll.

Der Entschließungsantrag umfasst im Wesentlichen vier Kernpunkte.

Der erste Kernpunkt ist, dass der Anbieterwechsel beschleunigt vonstattengehen soll. Bisher dauerte es ja Monate, oft bis zu einem Jahr, bis man den Anbieter wechseln konnte. Angesichts dessen, dass große Energieversorger wie die LINZ AG, wie die Energie AG den Strompreis zu Jahresbeginn um 18, 19 Prozent angehoben haben, und ganz aktuell der Debatte mit dem Verbund, der auch den Strompreis wieder mas­siv angehoben hat, ist es notwendig, es den Konsumenten zu ermöglichen, rasch den Anbieter zu wechseln, denn das bringt im Vergleich lokaler Anbieter und Billigstbieter, der durchaus auch aus Österreich sein kann, bei einem Durchschnittshaushalt eine Strompreisersparnis von bis zu 200 € pro Jahr. Ich denke schon, dass das sehr viel Geld ist. – Also der Anbieterwechsel, der ja grundsätzlich auch im Wettbewerbsbe­schleunigungsgesetz stehen würde, das ja in den Ausschüssen irgendwo versandet ist, ist zu begrüßen, und es ist auch einzufordern, dass dies jetzt durchgeführt wird.

Der zweite Punkt: Es geht um mehr Transparenz, es geht um mehr Information für Strom- und Gaskunden. Das Problem ist leicht erläutert: Man kann als normaler Kunde in Österreich die Strom- und Gasrechnungen kaum oder nur sehr, sehr schwer ver­gleichen. Auch das kommt von der EU, ist letztlich durchzuführen, ist durchzusetzen und wir sollten es machen. Diesbezüglich sollten wir nicht bis zum Herbst warten, bis wir dann diese EU-Vorgaben endlich durchführen, sondern das sollten wir gleich ma­chen, denn das ist Geld, das der Konsument zahlen muss, das er zu viel zahlen muss, das er aber eigentlich einsparen könnte.

Daher glaube ich, dass man die Strom- und Gasrechnungen rasch anpassen muss, damit sie vergleichbar sind, damit Standards vorgegeben werden und auch die Tarifge­staltung des Strom- und Gaspreises nachvollziehbar wird. Interessant in diesem Zu­sammenhang ist ja, dass die Bundeswettbewerbsbehörde ganz klar sagt, dass diese Strom- und Gaspreisrechnungen der EVUs größtenteils sogar rechtswidrig sind. Also wir haben hier in Österreich bei den Abrechnungen einen Zustand, der rechtswidrig ist. – Ich denke, dass man hier rasch handeln sollte.

Der dritte Punkt ist die Weitergabe von Strompreissenkungen: Wir wissen, dass gera­de – und das hat auch der Chef der E-Control, Kollege Boltz, festgestellt – die KMUs einen deutlich überhöhten Strompreis bei uns in Österreich bezahlen. Präsident der Bundeswirtschaftskammer Leitl sagt, dass die Großhandelspreise massiv nicht an die KMUs weitergeben wurden. Das wirkt sich dahin gehend aus, dass etwa im Juli 2008 der Großhandelspreis einer Megawattstunde von 116 € auf 68 € pro Megawattstunde


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