Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 235

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die Frage der Unterrichtung des Herrn Ministers – entweder ein allgemeines Unter­richtungsthema oder nur zum Zwecke der parlamentarischen Kontrolle –,

als Nächstes hatten wir das Ownership Unbundling,

dann kamen wir zum Altbundeskanzler und einer Aufforderung seitens Frau Brunner an Dr. Schüssel, doch das Mandat zurückzulegen

und last but not least das Thema unabhängiges, eigenständiges Umweltministerium.

Ich werde versuchen, in der nächsten Stunde diese vier Themen kurz aufzuarbeiten.

Zum Ersten ist mir nicht nachvollziehbar, warum jetzt Ihr Abänderungsantrag in der Substanz etwas ändern sollte. Herr Bundesminister Mitterlehner ist seit zwei Jahren sogar verfassungsrechtlich gehalten – wenn schon weisungsfrei gestellte Behörde, wenn schon weisungsfrei gestelltes Kollegialorgan –, sich als Minimalaufsicht zumin­dest über die Geschäftsführung zu unterrichten. No na, möchte ich fast sagen, steht dann das, was Bundesminister Mitterlehner von dort bekommt, auch dem parlamen­tarischen Interpellationsrecht, also dem Anfragerecht, offen.

Also eigentlich müssten ja gerade die Grünen als dem Parlament besonders verpflich­tete Partei die Ersten sein, die diesem Gesetz zustimmen. – So viel zum einen.

Zum Zweiten: Ownership Unbundling – das wollten wir nicht, das wollen wir nicht, und wir haben in der Europäischen Union nicht alleine, aber gemeinsam mit den Deutschen und den Franzosen auch durchgesetzt, dass es in dieser Form, wie es die Kommission tatsächlich wollte, nicht umgesetzt wird, sondern als ein vernünftiges, unseren realen Gegebenheiten angepasstes Unbundling, und das ist gut so.

Was jetzt das Umweltressort anlangt: Als ehemaliger Umweltminister kann ich nur sa­gen, Umweltpolitik lässt sich durchaus betreiben, wenn man auch für andere Materien zuständig ist. Bei mir damals war es Jugend und Familie, bei Minister Berlakovich ist es jetzt die Landwirtschaft. Also das hat sich durchaus bewährt. Wir sind nun einmal ein Land, wo man nicht für jedes Thema ein eigenes Ressort hat. Wir sind ein kleines Land – andere Länder sind größer, haben mehr Ministerien und somit auch eine ande­re Ministerienverteilung.

Last but not least – ich bin nicht der Sprecher von Altbundeskanzler Schüssel, aber eines muss ich schon sagen –: Es ist eine Ehre für den Altbundeskanzler und es ist eine Ehre für unser Land, wenn einer unserer Spitzenleute in einem dieser wichtigsten Energiekonzerne Europas in den Aufsichtsrat berufen wird. – Nicht mehr und nicht we­niger dazu.

Und alles, was mit Atom und Ähnlichem zusammenhängt, das besprechen Sie, Frau Kollegin Brunner, dann am besten mit Ihren deutschen Kollegen. Die waren ja sogar eine Zeitlang in diesem schrecklichen Atomland Deutschland mit dieser schrecklichen RWE in einer Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Widmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.02.13

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erlaube mir, das Thema doch etwas weiter zu beleuchten, weil das vorlie­gende Energie-Regulierungsbehördengesetz, ein wahrer Zungenbrecher, ja nur ein Notnagel dafür ist, dass das Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz nicht in Kraft treten konnte und von dieser Bundesregierung aus Rot und Schwarz auf den Sankt-Nimmer­leins-Tag verschoben worden ist, entgegen den Empfehlungen und Unterstützungen


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