Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 237

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gesenkt wurde, das ist ja fast die Hälfte, wobei im Gegenzug dazu die KMUs überhaupt nichts davon hatten. Also ich denke, dass diese Vorgangsweise abzustellen ist und dass man die Haushalte und die KMUs von diesen Strompreistreibereien befreien sollte.

Es ist interessant, dass sogar die Arbeiterkammer festgestellt hat, dass trotz der Strom­preissenkungen auf dem Weltmarkt der Strompreis in Österreich um durchschnittlich 5 Prozent gestiegen ist. Das sind Dinge, mit denen man nicht einverstanden sein kann.

Letzter Punkt, vierter Punkt im Antrag: Da geht es um das Körberlgeld, das die Ener­gieversorger für die Weiterverrechnung des Ökostroms einstreifen – wir haben das be­reits einmal hier im Haus diskutiert. Das sind im Schnitt immerhin rund 77 Millionen € pro Jahr, das ist eine Milliarde Schilling in altem, echtem Geld, die man nur dafür ein­kassiert, dass man den Ökostrom weiterverrechnet. Dafür gibt es auch keine klaren gesetzlichen Regelungen. Also ich denke, dass man dieses Körberlgeld abstellen sollte und dass es auch gesetzlich abzustellen ist.

Zusammengefasst geht es in unserem Antrag darum, dass wir erstens den Wettbe­werb stärken, zu dem sich ja, so denke ich, in der EU alle bekennen, und dass wir eine Entlastung der Strom- und Gaskunden durch die Möglichkeit eines raschen, nachvoll­ziehbaren Anbieterwechsels und auch durch transparente Stromrechnungen ermögli­chen. – Das Ganze sollte ehestmöglich, also mit Frist 1. Juli 2010, in Kraft treten. Wir fordern den Wirtschaftsminister auf, die entsprechenden Schritte einzuleiten.

Eines zum Schluss: Wenn ÖVP und SPÖ darüber nachdenken, obwohl sie es nicht ge­nau wissen, wie sie Steuern erhöhen, aber sie haben es vor, dann sollten sie auch da­rüber nachdenken, wie man für die Haushalte und Betriebe das Gas und auch den Strom leistbarer, also günstiger machen kann. Daher lade ich Sie ein, diesen Antrag des BZÖ zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

20.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in seinen Kernpunkten ausführlich erläutert, wird gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung im Saal verteilt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ener­giepreis senken, Transparenz erhöhen, Wettbewerb beschleunigen

eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 6: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (474 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ener­gie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird (524 d.B.) in der 60. Sitzung des Natio­nalrates vom 21. April 2010

Anbieterwechsel dauert zu lange!

Es ist evident, dass der Anbieterwechsel nach wie vor viel zu lange dauert, und daher nur ein äußerst geringer Teil der Strom- und Gaskunden davon Gebrauch macht. Dies obwohl – wie auch aus dem Energiepreis-Monitor des Wirtschaftsministeriums hervor­geht – bei einem Anbieterwechsel ein massives Einsparpotential gegeben wäre.

So liegt das Sparpotenzial beim Wechsel vom regionalen Standardanbieter zum Bil­ligstbieter von Strom und Gas je nach Region zwischen drei Euro und 232 Euro pro Jahr.

Vor dem Hintergrund der mit Jahreswechsel erfolgten Strompreiserhöhungen, wie bei­spielsweise durch die Energie AG oder die Linz AG um satte 18 bzw. 19 Prozent, bzw.


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