Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 238

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der nunmehr bekannt gewordenen Strompreiserhöhung seitens des Verbund ist es aus Sicht der Konsumenten von größter Bedeutung, einen möglichst reibungslosen und vor allem raschen Wechsel des Anbieters vornehmen zu können.

Mangelnde Transparenz und Information für die Strom- und Gaskunden

Die gegenwärtige Gesetzeslage im Energierecht ist offensichtlich nicht ausreichend, um die aus Sicht der Verbraucher und Konsumenten erforderliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Tarifgestaltung der heimischen Energieversorgungsunterneh­men sowie die von diesen ausgestellten Strom- und Gasrechnungen zu gewährleisten. Die diesbezügliche Kritik ist mannigfaltig und kommt nicht nur von betroffenen Kunden, sondern beklagte unter anderem die Bundeswettbewerbsbehörde die von den EVUs versandten intransparenten und großteils sogar rechtswidrigen Abrechnungen.

„Die Abrechnungen würden vielfach so verwirrend und unverständlich gehalten, dass ein einfacher Vergleich mit billigeren Anbietern und damit ein Wechsel unmöglich wer­de,“ so die Bundeswettbewerbsbehörde in einer entsprechenden Mitteilung.

Auf der Strecke dabei bleiben die Konsumentinnen und Konsumenten, denen es nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, die jeweiligen Tarifmodelle und Stromrechnungen entsprechend zu verstehen und zu interpretieren, um den für sie günstigsten Anbieter für Strom und Gas herauszufinden.

Keine Weitergabe von Strompreissenkungen an die Verbraucher

Ein weiteres Problem, unter dem die Stromkonsumenten zu leiden haben, liegt in der Tatsache der Nichtweitergabe von Strompreissenkungen durch die Energieversorger.

„Die Strompreise für KMU sollten deutlich niedriger sein als das, was wir derzeit haben,“ waren die klaren und unmissverständlichen Worte des Chefs der e-controll GmbH Wal­ter Boltz in einer entsprechenden Stellungnahme vom 15. Juni 2009 (OTS191/15.06.2009) und er führt weiter aus, dass es vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen mas­sive Benachteiligungen gebe. Das betrifft insbesondere die mangelnde Transparenz der Tarife ebenso wie die derzeitige asymmetrische Gestaltung der Preisgleitklauseln.

In dieselbe Kerbe schlägt der Präsident der Wirtschaftskammer Österreichs, wenn er in diesem Zusammenhang feststellt, dass zwar die Großhandelspreise massiv gesunken sind – und zwar von 116 Euro/MWh im Juli des 2008 auf 68 Euro/MWh im Juli 2009 – jedoch die KMU davon kaum etwas spüren.

Im Gegenteil. Die Arbeiterkammer kritisiert in einer Aussendung die unerfreuliche Tat­sache, dass die Strompreise nicht nur nicht gesunken sondern im vergangenen Jahr sogar um fünf Prozent gestiegen sind und fordert daher die Energieversorger auf, die sinkenden Preise auch an die Konsumenten weiterzugeben.

Ökostrom-Körberlgeld für Energieversorger

Das derzeitige System der Finanzierung des Ökostroms basiert zum einen auf einer di­rekt beim Konsumenten eingehobenen Zählpunktpauschale und zum anderen auf Ver­rechnungspreisen, die zunächst von den Stromlieferanten bezahlt und dann aber den Stromkonsumenten weiterverrechnet werden. Die Art der Weiterverrechnung der Auf­wendungen für die Verrechnungspreise ist jedoch gesetzlich nicht im Detail geregelt. Die Weiterverrechnung der Mehraufwendungen führte in den vergangenen Jahren da­zu, dass die Stromlieferanten – insbesondere die Landesenergieversorgungsunterneh­men aber auch andere – aus diesem Titel Mehreinnahmen zulasten der Stromkonsu­menten lukrierten. Nach Berechnungen der e-control erfolgt eine durchschnittlich um etwa 0,14 Cent/kWh überhöhte Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreis­kosten, was in Zahlen ausgedrückt bedeutet, dass die Stromlieferanten um nicht weni­ger als 77 Mio Euro pro Jahr mehr bei den Endkunden in Rechnung stellen als es ent­sprechend den tatsächlichen Aufwendungen gerechtfertigt wäre.

 


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