Dies bedeutet, dass allein jeder Privathaushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr die Energieversorger mit sechs bis zu acht Euro jährlich „subventioniert“. Somit liefert der Stromkonsument – ohne sein Wissen – bis zu 24 % seines für Ökostrom zu leistenden Gesamtaufwandes in der Höhe von rund 34 Euro jährlich an die Energieversorger ab, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.
Gewerbetriebe werden sogar mit rund 150 Euro jährlich ungerechtfertigt unter dem Deckmäntelchen „Ökostrom“ belastet.
Ein kürzlich von der Bundeswettbewerbsbehörde verfasster und dem Nationalrat übermittelter Bericht über die Praxis der Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch Energieversorgungsunternehmen bestätigt grundsätzlich die o. a. Praxis.
So kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass „es zutreffen dürfte, dass die Energieversorgungsunternehmen unter dem Titel Mehraufwendungen für Ökostrom in der Vergangenheit höhere Beträge ausgewiesen haben als aus tatsächlich angefallenen Kosten aus der Zuweisung von Ökostrom ergeben hätte.“
Das Abstellen dieser Vorgangsweise durch entsprechende gesetzliche Regelungen ist daher ein Gebot der Stunde.
Nicht zuletzt im Sinne der Stärkung des Wettbewerbs im liberalisierten Strom- und Gasmarkt und im Interesse der Entlastung der Strom- und Gaskunden wäre die Verbesserung und Erleichterung der Möglichkeit eines raschen Reagierens auf Preisentwicklungen durch das rasche Wechseln des Anbieters ein Gebot der Stunde.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, nicht zuletzt im Sinne der Stärkung des Wettbewerbs im liberalisierten Strom- und Gasmarkt und damit im Interesse einer Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, mit dem sichergestellt wird, dass die Dauer eines Anbieterwechsels bei Strom und Gas mit maximal drei Wochen beschränkt wird, so rechtzeitig zuzuleiten, dass diese Regelung mit 1. Juli 2010 in Kraft treten kann.
Darüber hinaus wird der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend aufgefordert, einen Gesetzesentwurf, mit dem sichergestellt wird, dass von Energieversorgungsunternehmen an Endkunden gerichtete Informationen, Informations- und Werbematerial sowie Rechnungen künftig transparent, nachvollziehbar und konsumentenfreundlich gestaltet werden, so rechtzeitig zuzuleiten, dass diese Regelung mit 1. Juli 2010 in Kraft treten kann.
Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird weiters ersucht, im Rahmen seiner Möglichkeiten entsprechende Maßnahmen zu setzen bzw. auf die heimischen Energieversorgungsunternehmen entsprechend einzuwirken, dass gesunkene Großhandelspreise im Sinne einer Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen von den Energieversorgungsunternehmen auch umgehend an die Endverbraucher weitergegeben werden.
Letztlich wird der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Sinne einer Entlastung der Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten aufgefordert, umgehend, längstens jedoch bis 1. Juni 2010, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, künftig eine überhöhte und nicht den tatsächlichen Aufwendungen entsprechende Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreiskosten durch die Stromlieferanten – insbesondere vor dem Hintergrund der im entsprechen-
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