Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 239

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Dies bedeutet, dass allein jeder Privathaushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr die Energieversorger mit sechs bis zu acht Euro jährlich „subven­tioniert“. Somit liefert der Stromkonsument – ohne sein Wissen – bis zu 24 % seines für Ökostrom zu leistenden Gesamtaufwandes in der Höhe von rund 34 Euro jährlich an die Energieversorger ab, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.

Gewerbetriebe werden sogar mit rund 150 Euro jährlich ungerechtfertigt unter dem Deckmäntelchen „Ökostrom“ belastet.

Ein kürzlich von der Bundeswettbewerbsbehörde verfasster und dem Nationalrat über­mittelter Bericht über die Praxis der Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch Ener­gieversorgungsunternehmen bestätigt grundsätzlich die o. a. Praxis.

So kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass „es zutreffen dürfte, dass die Energiever­sorgungsunternehmen unter dem Titel Mehraufwendungen für Ökostrom in der Ver­gangenheit höhere Beträge ausgewiesen haben als aus tatsächlich angefallenen Kos­ten aus der Zuweisung von Ökostrom ergeben hätte.“

Das Abstellen dieser Vorgangsweise durch entsprechende gesetzliche Regelungen ist daher ein Gebot der Stunde.

Nicht zuletzt im Sinne der Stärkung des Wettbewerbs im liberalisierten Strom- und Gasmarkt und im Interesse der Entlastung der Strom- und Gaskunden wäre die Ver­besserung und Erleichterung der Möglichkeit eines raschen Reagierens auf Preisent­wicklungen durch das rasche Wechseln des Anbieters ein Gebot der Stunde.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, nicht zuletzt im Sinne der Stärkung des Wettbewerbs im liberalisierten Strom- und Gasmarkt und damit im Interesse einer Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten dem Na­tionalrat einen Gesetzesentwurf, mit dem sichergestellt wird, dass die Dauer eines An­bieterwechsels bei Strom und Gas mit maximal drei Wochen beschränkt wird, so recht­zeitig zuzuleiten, dass diese Regelung mit 1. Juli 2010 in Kraft treten kann.

Darüber hinaus wird der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend aufgefor­dert, einen Gesetzesentwurf, mit dem sichergestellt wird, dass von Energieversor­gungsunternehmen an Endkunden gerichtete Informationen, Informations- und Werbe­material sowie Rechnungen künftig transparent, nachvollziehbar und konsumenten­freundlich gestaltet werden, so rechtzeitig zuzuleiten, dass diese Regelung mit 1. Juli 2010 in Kraft treten kann.

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird weiters ersucht, im Rah­men seiner Möglichkeiten entsprechende Maßnahmen zu setzen bzw. auf die heimi­schen Energieversorgungsunternehmen entsprechend einzuwirken, dass gesunkene Großhandelspreise im Sinne einer Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen von den Energieversor­gungsunternehmen auch umgehend an die Endverbraucher weitergegeben werden.

Letztlich wird der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Sinne einer Entlastung der Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten aufgefordert, umge­hend, längstens jedoch bis 1. Juni 2010, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, der geeignet ist, künftig eine überhöhte und nicht den tatsächlichen Aufwen­dungen entsprechende Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreiskosten durch die Stromlieferanten – insbesondere vor dem Hintergrund der im entsprechen-


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