Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 240

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den Prüfbericht der Bundeswettbewerbsbehörde über die Praxis der Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch Energieversorgungsunternehmen zum Ausdruck kom­menden Prüfergebnisse – zu verhindern.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.08.39

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! – In aller Kürze.

Teil eins: Sie haben einen gewissen Rückstand mit Vorlagen, die einer Zweidrittel­mehrheit bedürfen. Ich erinnere daran, dass diese Fragen hier seitens der Oppositions­parteien ohne inhaltlichen Zusammenhang mit anderen Fragen junktimiert worden sind. Ich stehe daher nicht an, in diesem Zusammenhang der freiheitlichen Fraktion durchaus Dank dafür auszusprechen, das über Bord geworfen zu haben und eine not­wendige Anpassung, die noch dazu im Interesse der Kontrollrechte des Parlamentes ist, in diesem Bereich vorzunehmen.

Wir erfüllen damit jene Verpflichtung, die sich aus Artikel 20 Abs. 2 zweiter Satz B-VG ergibt. Wir haben bewusst nicht jene Teile vorweg geregelt – und das gleich als Replik auf die Ausführungen meines Vorredners –, die ohnehin im Herbst, wenn die dritte Richtlinie da ist, umzusetzen sein werden.

Meine Damen und Herren, es macht keinen Sinn, wenn wir jedes halbe Jahr in diesem Bereich neue Vorschriften erlassen, da wir ja mit dem umgekehrten Problem kämpfen, und zwar, dass das p. t. Publikum, nämlich der private Strombezieher, die private Strombezieherin sich heute noch zu wenig traut, die Möglichkeiten auszunützen, viel zu wenig wechselt. Wenn wir jetzt noch jedes halbe Jahr die Vorschriften und die Be­dingungen ändern, dann verbessern wir diesen Zustand nicht.

Ich halte den Vorgang, so wie wir ihn im Ausschuss besprochen haben, nämlich jetzt diese Änderung und danach, sobald wir die EU-rechtlichen Vorgaben haben – und der Herr Bundesminister hat ja zugesagt, dann sehr rasch mit einer entsprechenden Vorla­ge zu kommen –, diese umzusetzen, für die vernünftigere Form, das zu machen.

Zu den Strompreisen sei folgende Anmerkung erlaubt: Ja, natürlich sind Strommärkte sehr, sehr heikle Märkte. Und es ist keine Frage, dass bei allen Liberalisierungsbemü­hungen diese Märkte natürlich dazu tendieren, dass in einem gewissen Ausmaß auch Monopolgewinne erzielt werden. Und wir sehen auch eines heute – das hat ja der Chef der E-Control auch gesagt –: Er besitzt keine Handhabe, bei Preiserhöhungen, wie zum Beispiel vor kurzer Zeit beim Verbund, etwas zu tun. Dort muss die Verantwortung auch der Eigentümer in gewissem Ausmaß greifen.

Und mein Appell an Sie, Herr Bundesminister, in dieser Frage – Sie sind gleichzeitig die Generalversammlung des Verbundkonzerns; zumindest sind Sie Mehrheitsaktionär dort, mit im Regelfall 60 bis 70 Prozent der Stimmen –: Bitte darauf zu achten, dass nicht einfach mit Brieferln Erhöhungen im Bereich von zweistelligen Prozentsätzen kommen, deren Basis eine Fluktuation an der Leipziger Strombörse ist und die, wie richtigerweise ausgeführt wurde, nachhaltig bei den Primärenergieträgern eigentlich weder in der Wasserkraft- noch in der Erdgaspreisentwicklung Deckung finden, auch nicht beim Ökostrom.

Also es ist nicht ganz zu verstehen, wieso da die Erhöhung kommt. Dem sollten wir noch nachgehen. Und ich glaube, es ist eine durchaus ehrenvolle Aufgabe des Parla-


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