und nicht mit den entsprechenden Materiengesetzen vorgehen. Auch eine McKinsey-Studie wurde angesprochen.
Ich sage Ihnen nur: Was die Strategie anlangt, ist sie eigentlich alternativlos. Es gibt nur die Möglichkeit, effizienter zu arbeiten und auf der anderen Seite die erneuerbare Energie auszuweiten.
Nur, was Sie bezüglich des Stromes angesprochen haben, da sollten Sie dazu sagen, dass der Strom nur 20 Prozent des Energieverbrauchs ausmacht. Wir sind auf dem Weg, was erneuerbare Energie anbelangt, dank des Wassers – das muss man dazu sagen – ziemlich weit fortgeschritten. Wir sind am viertbesten innerhalb der gesamten EU, und das ist schwer zu toppen, denn sehr viel mehr an Wasser steht uns nicht zur Verfügung.
Und dass wir mit der Photovoltaik aufholen und das ersetzen, ist angesichts der technologischen Situation nicht möglich. Selbst Ihr Modell aus Deutschland, das Sie ständig vorstellen, schaut so aus, dass dort 0,6 Prozent des Energieverbrauchs mit Photovoltaik abgedeckt werden und dass man dort schwere Probleme hat, das zu finanzieren. Haben Sie die Diskussion nicht mitverfolgt, wie man dort die Förderumsetzungen macht oder nicht mehr finanzieren kann? – Das ist dieser Punkt.
Es ist auch die Frage gestellt worden – da kommen wir dem Thema schon etwas näher –, warum und wieso wir jetzt diese Regelung nicht mit dem 3. Energiemarkt-Liberalisierungspaket machen. Das hat Frau Abgeordnete Brunner angesprochen. Das hat einen ganz einfachen Hintergrund: Weil dieses Gesetz erst jetzt umzusetzen ist. Und das wird meines Erachtens am Ende oder im zweiten Halbjahr dieses Jahres erfolgen.
Da sind aber genau die Punkte angesprochen, die den Verbund beispielsweise oder auch alle anderen Energie-Erzeuger betreffen. Wenn nämlich die Netze in der Weise von den Erzeugern in stärkerem Umfang als bisher getrennt werden, wenn man den Anbieterwechsel besser gestalten kann als bisher, dann sind genau diese Punkte realisiert, die in dem Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz, das mehrere von Ihnen angesprochen haben, auch vorgesehen sind.
Das Zweite in diesem Zusammenhang ist, dass wir einige Regelungen, die dann die E-Control beispielsweise betreffen, auch umsetzen werden. Aber das, was wir heute beschließen, hat den Hintergrund, dass wir eigentlich verpflichtet sind, das bis 31. Dezember des Jahres 2009 umzusetzen. Das war bekanntermaßen vor einigen Monaten, daher sind wir da schon säumig in der Umsetzung.
Der Hintergrund ist mehrfach angesprochen worden und leicht erklärbar. Wir haben aufgrund der Neufassung des Bundesverfassungsgesetzes die Verpflichtung, ein Aufsichtsrecht des zuständigen obersten Organs über weisungsfreie Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag gesetzlich vorzusehen. Die E-Control-Kommission ist eine derartige Regulierungsbehörde und daher ist es hier notwendig, auch die entsprechende aufsichtsrechtliche Regelung, nämlich dieses Informationsrecht von unserem Ministerium festzulegen. Das ist eine Verbesserung der Situation.
Wenn das eine Verbesserung der Situation ist, dann kann ich eigentlich nicht nachvollziehen – das geht in Richtung der Grünen und auch des BZÖ –, warum man das nicht mitträgt. Denn im Endeffekt machen Sie dadurch mehr Sicherheit, wenn es um Entscheidungen der E-Control geht, nicht weniger, mehr Sicherheit! Würde jetzt etwas verfassungsrechtlich angefochten, dann hätten Sie möglicherweise Aufhebungen oder Unsicherheit. Daher sage ich: Diese Verbesserung ist eine Verbesserung, die dem Bürger nützt. Ich bin daher sehr dankbar, dass die freiheitliche Fraktion das ebenfalls so sieht und mitträgt, weil eine qualitative Verbesserung vorgesehen wird und sonst in dem Zusammenhang nichts anderes.
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