Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 252

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Wir haben uns überlegt: Was kann nun der Anlass für eine solche angestrebte Geset­zesnovelle sein? Wo sind dafür die objektiven Kriterien?

Wenn man sich die Statistiken anschaut, dann wird man die nicht finden, denn: Wenn man sich etwa die Rüstungsindustrie ansieht, dann bemerkt man, dass die Vereinigten Staaten von Amerika mit einem Volumen von über 547 Milliarden € diese Liste bei Wei­tem anführen; erst weit danach kommt Großbritannien mit einem Volumen von 59,7 Mil­liarden €, dann kommt China mit 58 Milliarden €, und dann geht die Liste weiter – da findet sich überhaupt nichts von Österreich.

Und wenn man sich eine andere Liste anschaut, nämlich die Liste der Unternehmen, die im Rüstungsgeschäft führend tätig sind, dann findet man mit Boeing und sechs wei­teren US-amerikanischen Unternehmen gleich einmal die Listenführer. Weit, weit da­hinter kommen dann französische oder englische Rüstungsunternehmen. Auch auf die­ser Liste ist Österreich unter „ferner liefen“ oder scheint dort überhaupt nicht auf.

Das heißt, diese Frage spielt eine sehr untergeordnete Rolle. Und wir Freiheitlichen wollen die paar Firmen, die in diesem Geschäft tätig sind, nicht gegenüber der auslän­dischen Konkurrenz schädigen. Für eine Gesetzesänderung fehlen unserer Überzeugung nach die notwendigen Bedingungen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scheibner.)

20.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hagenhofer. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.55.45

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser gegenüber dem ursprünglichen Antrag der grünen Kolleginnen und Kollegen abgeänderten Entschließung geht es um die Waffenhandelskontrolle. Wir fordern darin die Bundesregierung beziehungsweise den Wirtschaftsminister auf, dem Nationalrat eine Novelle des Außenhandelsgesetzes zu­zuleiten, die praktikabel ist. Wir wollen also niemanden benachteiligen, niemanden vom Wettbewerb ausschließen, weshalb auch die Endverbraucherzertifizierung auf EU-Standards abgestellt werden soll, sodass wirklich keine Wettbewerbsverzerrung gege­ben ist. Und die Novelle soll auch vorsehen, dass Randfeuerwaffen bewilligungspflich­tige Güter sind.

Mit dieser Novelle sollen – davon gehen wir aus – Bewilligungslücken im Außenhan­delsgesetz bestmöglich vermieden werden und eine effiziente Endverbraucherkontrolle geschaffen werden, um so den effektiven Schutz der Menschenrechte insbesondere auch in Krisengebieten sicherzustellen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns alle dessen bewusst, dass illegale Verwendungen auch durch Zertifizierungen nicht hintanzuhalten sind, aber es ist ein Weg, die Lücken immer mehr zu schließen. Ich ersuche daher, diesem unserem Abän­derungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.57.39

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich ein ernstes Thema, und niemand will, dass, auf welchem Schauplatz der Welt auch immer, Terroristen oder andere Kombattanten mit Waffen – egal, woher sie kommen, Frau Kollegin Hagenhofer – gegen Unschuldige vorgehen. Ich glaube, das ist ein allgemeiner Konsens. Die Frage ist: Wie macht man das? Und ich sage Ih-


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