Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 254

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ministerium oder Innenministerium und ich möchte jetzt Ihre Dienstwaffen mitsamt den Nummern kontrollieren, ob das auch wirklich die sind (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Korun), die wir entsprechend genehmigt haben, oder ob Sie mit denen etwas an­deres gemacht haben?! – Also, das ist ja wirklich merkwürdig!

Insofern ist diese Entschließung ein ganz netter Trick, denn da steht dann, „nach Mög­lichkeit“ wird das so gemacht – nach Möglichkeit! Man weiß, dass es nicht möglich ist, und deshalb ist es ein Placebo. Nur, ich sage Ihnen ehrlich, für Placebos sollten wir uns hier nicht hergeben, sondern wirklich sinnvolle Maßnahmen diskutieren und be­schließen, und derer gäbe es in diesem Bereich einige, die man diskutieren könnte. (Bei­fall bei BZÖ und FPÖ.)

21.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Großruck. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


21.02.44

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man sollte bei der ganzen Diskussion die Kirche im Dorf lassen. Das Ganze ist keine Initiative gegen das bestehende Waffengesetz, keine Initiative gegen das Waf­fenbesitzrecht – das ist ein gutes österreichisches Gesetz, das wir haben. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Was ist ein Entschließungsantrag, der abgeschwächt worden ist? – Kollege Scheibner ist auf die Kontrollmöglichkeiten im Ausland eingegangen. Dieselbe völkerrechtliche Sicht haben wir auch, deshalb haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht. Darin geht es darum, dass, wenn Waffen im Rahmen des Außenhandelsgesetzes exportiert werden, Möglichkeiten präzisiert werden, um zu kontrollieren, ob diese auch in die rich­tigen Hände kommen, denn ich glaube, wir alle sind der Meinung: Wenn Waffen in fal­sche Hände kommen, dann sind sie gefährlich.

Meine Damen und Herren, es gibt Statistiken, wonach jährlich 740 000 Todesopfer durch sogenannte illegale oder illegal exportierte Waffen – nicht von Österreich, son­dern weltweit – zu beklagen sind, weswegen auch die UNESCO und auch der ehema­lige UNO-Generalsekretär Annan darauf hingewiesen haben, dass da eine entspre­chende Kontrolle gemacht werden müsste.

Nun wird mit diesem Entschließungsantrag Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner er­sucht, im Rahmen seines Ministeriums Kriterien auszuarbeiten, die möglichst verhin­dern können, dass Waffen illegal – das heißt, ohne Bekanntgabe des Besitzers, ohne Bekanntgabe des Käufers – exportiert werden. – Ich weiß nicht, wieso die Aufregung hier so groß ist, denn ich glaube, wir alle sind dafür, dass es keine illegalen Waffenex­porte gibt.

Wenn jemand legal Jagdwaffen an eine Jagdgesellschaft irgendwohin exportiert, dann ist das in Zukunft natürlich weiterhin erlaubt und gestattet. Wenn sich aber herausstellt, dass es hier gewisse Quellen gibt, gerade in Bürgerkriegsgegenden, die es in Afrika und woanders zuhauf gibt, dann, glaube ich, ist schon Vorsicht geboten, und da sollte uns allen, auch aus Sicht der Menschenrechte, etwas einfallen, damit wir das verhin­dern können. Ob wir es ganz verhindern können, das bezweifle auch ich, aber man sollte Maßnahmen setzen, die es eben extrem schwierig machen.

Weil vorhin Amerika und England erwähnt worden sind: Ja gut, das sind keine guten Beispiele. Wir haben hier auch – Sie erinnern sich sicher daran – die Initiative für die Eindämmung von Antipersonenminen gestartet. Jetzt sind viele Länder da aufgesprun­gen, und nun ist es plötzlich möglich, dass diese oder auch die Streuminen verboten wer-


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