Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 256

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ten, in kriegsführenden Ländern durch bewaffnete Milizen zum Beispiel gegen die Zivil­bevölkerung eingesetzt werden.

Umso erfreulicher ist es, dass es gelungen ist, dass der Großteil, die Mehrheit der Ab­geordneten im Menschenrechtsausschuss sich unserem Vorstoß angeschlossen hat, dass die Mehrheit im Menschenrechtsausschuss gesagt hat: Ja, es gibt Lücken im der­zeitigen Außenhandelsgesetz, und diese Lücken sollten geschlossen werden!

Ich möchte nur ein Beispiel ein bisschen im Detail erwähnen, nämlich die Sache mit den sogenannten Randfeuerwaffen: Die technische Entwicklung macht auch bei den Waffen nicht Halt, wie Sie sich alle vorstellen können, und die sogenannten Randfeu­erwaffen, die noch vor ein paar Jahren als nicht lebensgefährlich eingestuft wurden und deshalb auch nicht als bewilligungspflichtige Güter im Außenhandelsgesetz ange­führt wurden, sind inzwischen technisch so weit entwickelt – leider, muss man sagen –, dass Sie beispielsweise kugelsichere Westen von Polizisten und Polizistinnen durch­stoßen und tödliche Folgen haben können.

Umso erfreulicher ist es, dass es mit diesem Antrag von uns Grünen – in leicht abge­änderter Form – gelingen wird, hoffentlich, dann eine Novelle im Nationalrat zu haben, mit der Randfeuerwaffen zu bewilligungspflichtigen Gütern erklärt werden. Umso wich­tiger ist es, dass jetzt endlich zwingend ein Endverbraucherzertifikat vorgesehen und auch festgelegt wird, was dieses Endverbraucherzertifikat an Kriterien beinhalten muss.

Genauso wichtig ist es, dass es so etwas wie eine Wareneingangsbescheinigung beim Endverbraucher gibt, dass sozusagen das bewilligende Ministerium herausbekommen kann, wo die Waffen wirklich gelandet sind. Und genauso wichtig wären auch Endver­braucherkontrollen vor Ort.

Es ist für uns ein Wermutstropfen, dass von den Regierungsfraktionen zwei wichtige Punkte in unserem Antrag mit einem Abänderungsantrag quasi gestrichen wurden. Das ist einmal die Übermittlung der Seriennummern der exportierten Waffen. Das wäre unserer Meinung nach notwendig, um eine effiziente Kontrolle zu haben, denn sonst muss sich das Ministerium im Verdachtsfall an den Waffenexporteur wenden und die­sen ersuchen, die Seriennummern mitzuteilen. – Ich brauche hier jetzt wahrscheinlich nicht weiter zu erläutern, was sich der Waffenexporteur dann denken wird: dass es eben einen begründeten Verdacht gibt, dass Nachforschungen angestellt werden – und das ist nicht unbedingt die beste Voraussetzung für Nachforschungen.

Zweiter Punkt, der jetzt nicht mehr dabei ist: stichprobenartige Kontrollen vor Ort. Ja, wir stehen dazu: Wenn es nicht nur die USA, sondern auch Schweden, das ja bekannt­lich keine große Weltmacht ist, schaffen, beim Waffenhandel vorzusehen, dass der Ex­porteur zu stichprobenartigen Kontrollen vor Ort verpflichtet wird, dann könnte, ja müsste das doch auch in Österreich zu schaffen sein.

Obwohl diese zwei Punkte, die im ursprünglichen Antrag von uns Grünen dabei waren, nicht mehr im Ausschussbericht enthalten sind, werden wir dennoch diesem Bericht zustimmen, weil wir finden, dass jene Änderungen, die kommen werden, trotzdem ein großer Schritt in die richtige Richtung sind, sodass eine effektive – und nicht nur mög­lichst, sondern hoffentlich auch wirklich gänzlich – lückenlose Kontrolle des Waffenhan­dels endlich umgesetzt wird.

In diesem Sinne ein Danke an die Abgeordneten, die dem Ausschussbericht zustim­men werden, ein Danke auch an Herrn Minister Mitterlehner, der offensichtlich auch die Notwendigkeit erkennt, das aktuelle Außenhandelsgesetz zu novellieren.

Und: Im Sinne der Verbesserung der Menschenrechte ist das ein großer Schritt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.12

 


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