Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 257

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister. (Abg. Mag. Stadler: Diese Vereinnahmung ist nicht wirklich gut! – Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

 


21.13.08

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist tatsächlich so, dass das Außenhandelsgesetz novelliert wird, allerdings bedurfte es dazu nicht dieses Ent­schließungsantrages, sondern es gibt ja auch die Verpflichtung seitens der Europäi­schen Union, EU-Rechtsakte umzusetzen. Und in diesem Zusammenhang ist ohnehin eine entsprechende Rechtsanpassung notwendig, wobei ich im Übrigen bemerken darf, dass sich unsere Praxis, was Waffenexporte anlangt, genauso im System bewegt, wie das auch bei den anderen EU-Ländern der Fall ist – und im Wesentlichen ist das auch gleich mit der neutralen Schweiz.

Was die jetzt mehrfach relevierte Frage anlangt, wie das mit den Randfeuerwaffen, ja überhaupt mit Waffenexporten ist, möchte ich darauf hinweisen, dass es immer nur da­rum gehen kann, den illegalen – und nicht den legalen Handel – mit Waffen zu unter­binden. (Beifall der Abg. Fürntrath-Moretti.) Hinzuweisen ist auch darauf, dass das ein wichtiger Bestandteil der Exporttätigkeit mehrerer österreichischer Firmen ist. Daher sind wir da angehalten – das Wort „möglichst“ finde ich da sehr gut –, eine entspre­chende Regelung umzusetzen, die sozusagen beide Elemente berücksichtigt.

Wenn es darum geht, Menschenrechtsverletzungen mit Waffen aus Österreich anzu­sprechen, muss ich sagen: Da hat die Statistik und das, was wir an Unterlagen dazu ha­ben, nie gezeigt, dass es entsprechende Übergriffe gegeben hätte. Und wenn es einmal eine Verwendung von Waffen aus Österreich gegeben hat, konnte man im Nachhinein feststellen, dass das schlichtweg kriminelle Handlungen waren. Das heißt also, es ist nicht daran gelegen, dass es bei uns Kontrolllücken oder eine laxe Bewilligungspraxis gege­ben hätte, sondern es war schlichtweg so, dass der Endverbraucher, und zwar infolge einer kriminellen Handlung, die Waffe nicht so verwendet hatte, wie das eigentlich vor­gesehen war.

Was die von Frau Abgeordneter Korun angesprochene lückenlose Endverbraucherkon­trolle anlangt, möchte ich nochmals auf Folgendes hinweisen: In Österreich haben wir, was die Endverbraucherkontrolle betrifft, jetzt schon relativ strenge Genehmigungs­kriterien. Mit dem geltenden Antragsformular auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung wird bereits jetzt, und zwar im Original, eine Endverbleibserklärung verlangt. Die Frage mit den Kopien, die ja auch im Ausschuss angesprochen wurde, ist geklärt, denn das muss im Original festgehalten sein.

Zur diskutierten Frage einer verpflichtenden Kontrolle vor Ort ist zu sagen, dass das Territorialitätsprinzip, aber auch praktische Gründe, nämlich begrenzte personelle und finanzielle Kapazitäten, eine solche Endverbrauchskontrolle geradezu unmöglich ma­chen. Wir können uns da doch nicht mit den Vereinigten Staaten von Amerika verglei­chen, die diesbezüglich ganz andere Möglichkeiten haben. Wir haben uns das schwe­dische Modell angeschaut, das de facto ziemlich ähnlich dem ist, was wir nun in Öster­reich umsetzen.

Daher glaube ich, dass dieser Entschließungsantrag durchaus dazu dient, die bereits in die Wege geleiteten Bemühungen, eine zeitgemäße und notwendige Novellierung des Außenhandelsgesetzes vorzunehmen, zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


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