Durch die Annahme des heutigen Antrages stellen wir sicher, dass die noch nicht erfassten Randfeuerwaffen in das künftige Außenhandelsgesetz inkludiert werden. Dieses Gesetz regelt und normiert im Speziellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr und Vermittlung von Waren, Software und Technologie, insbesondere in jenen Bereichen, die die nationale Regelkompetenz betreffen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bereits heute sind viele Kriterien vor einer Bewilligung für die Ausfuhr, Durchfuhr, Vermittlung und innerstaatliche Vereinbarung von Dual-Use-Waren oder Militärgütern zu prüfen. Unter anderem ist es notwendig, folgende Kriterien einzuhalten beziehungsweise zu berücksichtigen:
Erstens: Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen und Vereinbarungen,
weiters: allfällige Verwendung der Güter zur Herstellung von ABC-Waffen beziehungsweise von internen Revisionen im Bestimmungsland,
die Lage im Bestimmungsland,
Konfliktspannung,
Aggression zwischen Bestimmungsland und anderen Staaten,
ebenso ist das Interesse der inneren und äußeren Sicherheit Österreichs zu berücksichtigen.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Bewilligung nur dann zu erteilen ist, wenn die Einhaltung der soeben genannten Kriterien allenfalls durch Fortschreiben von Auflagen sichergestellt ist. Der heute zum Beschluss vorliegende Antrag steht daher auf einem guten und tragfähigen Fundament. Gehen wir in die richtige Richtung, stimmen wir für diesen Antrag! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte.
21.28
Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde hier schon diskutiert und ausgeführt, dass Österreich im globalen Waffenhandel und in der Produktion von Waffen eine Rolle spielt. Das ist ein Wirtschaftsfaktor. Wir sind ein Rüstungsexporteur, wir produzieren Waffen. Das ist die Realität! Umso mehr ist es für uns auch eine Verpflichtung, die internationalen Spielregeln einzuhalten und auch Regeln vorzugeben, gemeinsam mit EU und UNO, unsere Hausaufgaben zu machen und besonders vorbildlich zu sein. Mit dem nun vorliegenden Antrag des Ausschusses gehen wir einen Schritt in diese Richtung, um die Kontrolle des Waffenhandels zu verbessern, zu verschärfen.
Es wird auch die Kategorie der sogenannten Randfeuerwaffen miteinbezogen. In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Abgeordnetem Scheibner antworten. – Herr Abgeordneter Scheibner, Sie haben hier kritisiert, dass das stattfindet. Wenn wir – wie von Frau Kollegin Bayr sehr drastisch ausgeführt – sehen, wie viele Menschen, vor allem Kindersoldaten, in der Dritten Welt gerade mit diesen Waffen ausgerüstet werden, wie viel Leid und wie viel Elend damit angerichtet wird, vor allem bei den Kindern, dann muss es uns ein Anliegen sein, dass wir auch diese Waffenkategorie, die mittlerweile, wie schon ausgeführt wurde, zu einer der größten Gruppe von Massenvernichtungswaffen auf der Welt zählt, stark beschränken, um mit diesem Antrag als Republik Österreich vielleicht einen kleinen Schritt zu setzen in Richtung einer Welt mit etwas weniger Waffen, in Richtung einer gerechteren Welt mit weniger Kinderleid, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
21.29
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