Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 100

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Froh bin ich jedenfalls darüber, dass Österreich auf EU-Ebene einen Vorstoß in Bezug auf ein generelles Verbot solcher Stoffe machen wird. Es gibt ja hiezu EU-weite Regelungen, so etwa was Holzschutzmittel betrifft, aber das jetzt würde eine Erweite­rung darstellen. Daher wird das selbstverständlich unsere Zustimmung finden.

Froh bin ich auch darüber, dass es in dieser Angelegenheit Einstimmigkeit im Konsu­mentenschutz-Ausschuss gab und es wahrscheinlich auch heute hier im Plenum zu einem einstimmigen Beschluss kommen wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

13.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Durchschlag. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.56.25

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern, und zwar beim Tagesordnungspunkt 5 zum Nationalen Aktionsplan Ernährung, über Prävention gesprochen. Auch wenn dieser Antrag jetzt nicht aus dem Gesundheitsausschuss kommt, so hat er doch auch mit Prävention im Gesundheitsbereich zu tun – im speziellen Fall auch mit der vorbeugenden Minimierung eines Krebsrisikos.

Diejenigen, um die es mir da ganz besonders geht, sind die Kinder. Eine Zahl aus dem deutschen Kinderkrebsregister, die, nehme ich an, auch für Österreich Gültigkeit haben wird, ist besonders erschreckend: Die Zahl der Neuerkrankungen an malignen Tumoren bei Kindern ist zwischen 1987 und 2007 um zirka 17 Prozent gestiegen.

Neben verschiedenen anderen Faktoren werden dafür die sogenannten CMR-Stoffe verantwortlich gemacht. Das sind jene Stoffe, die krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend sind. Und zahlreiche dieser PAK, dieser polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, werden eben diesen CMR-Stoffen zugeordnet.

Die EU-Spielzeugrichtlinie 2009, in der auch gesundheitsgefährdende Belastungs­grenzen festgelegt wurden, schützt leider nur unzureichend vor Risiken, die eben durch diese PAKs, so zum Beispiel durch Benzopyren, bestehen. Zum Teil übersteigen da die Belastungen durch Aufnahme über die Haut, wie das eben naturgemäß bei Kinder­spielzeug gegeben ist, die Aufnahme über die Nahrung um ein Vielfaches. Der RAPEX, das Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter, weist für das Jahr 2008 einen Anteil von 32 Prozent für Spielsachen aus.

Wir haben im Zuge der gestrigen Diskussion zum Ernährungsplan natürlich auch von Finanzierbarkeit gesprochen. Die günstigste und auch am besten Leid verhindernde Möglichkeit ist, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen. Was im Vorfeld verhindert werden kann, kostet weniger und hilft, Krankheiten wie Krebs vorzubeugen.

Weichmacher in Konsumgütern so zu verwenden, dass auch die Aufnahme über die Haut auf ein Minimum reduziert wird, ist technisch ohneweiters möglich und kommt ja bei vielen Konsumgütern bereits zur Anwendung.

Daher ist diese Initiative sehr zu begrüßen und sollte schnellstens zu einer Novel­lierung der Spielzeugrichtlinie führen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.58

13.58.47Abstimmung

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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