Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 667 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 93.)
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 891/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Reisebüro-Sicherungsverordnung (RSV – BGBl II Nr. 316/1999) (666 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
13.59
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Danke, Herr Vorsitzender. – Die Insolvenz des Reiseveranstalters „Pineapple Tours“ war für die Regierungsparteien der Anlass, diesen Entschließungsantrag einzubringen, denn durch diese Insolvenz kamen zahlreiche Konsumenten und Konsumentinnen zu Schaden. Es wurde durch diese Insolvenz deutlich, dass dieses Unternehmen gegen die Bestimmungen der Reisebüro-Sicherungsverordnung verstoßen hat, aber gleichzeitig gab es auch den Vorwurf, dass die Reisebüro-Sicherungsverordnung sozusagen nicht korrekt ist.
Die Reisebürosicherungsverordnung ist die Umsetzung der europäischen Reisepauschalrichtlinie, und da gab es eben die Kritik, dass die Verordnung nicht ganz dem Sinn dieser Richtlinie entsprach.
Daraufhin reagierten die Regierungsparteien und stellten einen Antrag, der im Detail folgendermaßen lautet – ich nehme an, Sie haben ihn nicht vorliegen, deshalb lese ich Ihnen diesen vor –:
Der Bundesminister für Wirtschaft – und so weiter – wird ersucht, durch eine Evaluierung der Reisebüro-Sicherungsverordnung unter Einbindung der Vertreter der Reisebürobranche sicherzustellen, dass die Einhaltung der Bestimmungen der Pauschalreiserichtlinie gewährleistet wird und dadurch die Zahlungsfähigkeit und im Konkursfall betroffene Konsumenten und Konsumentinnen tatsächlich schadensfrei gestellt werden. – Zitatende.
Noch einmal: Da steht, dass durch die Evaluierung sichergestellt wird, dass die Einhaltung der Bestimmung der Pauschalreiserichtlinie gewährleistet wird und dann sozusagen bei Zahlungsunfähigkeit eine Schadensfreistellung erfolgt.
Mein Punkt ist – und das habe ich bereits im Ausschuss deutlich gemacht –, dass eine Evaluierung nichts sicherstellen kann, eine Evaluierung kann nur etwas überprüfen. Es ist dies eine Zielüberprüfung, eine Maßnahmenüberprüfung, und je nach Ergebnis dieser Evaluierung sind dann Maßnahmen zu setzen.
Ich habe versucht, in der Intention des Antrages, diesen neu zu formulieren und bringe deshalb folgenden Abänderungsantrag ein:
Der Nationalrat wolle beschließen:
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