Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 101

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Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 667 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 93.)

13.59.103. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 891/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Reisebüro-Sicherungsverordnung (RSV – BGBl II Nr. 316/1999) (666 d.B.)

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.59.50-S

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Danke, Herr Vorsitzender. – Die Insolvenz des Reiseveranstalters „Pineapple Tours“ war für die Regierungsparteien der Anlass, diesen Entschließungsantrag einzubringen, denn durch diese Insolvenz kamen zahl­reiche Konsumenten und Konsumentinnen zu Schaden. Es wurde durch diese Insol­venz deutlich, dass dieses Unternehmen gegen die Bestimmungen der Reisebüro-Sicherungsverordnung verstoßen hat, aber gleichzeitig gab es auch den Vorwurf, dass die Reisebüro-Sicherungsverordnung sozusagen nicht korrekt ist.

Die Reisebürosicherungsverordnung ist die Umsetzung der europäischen Reise­pauschalrichtlinie, und da gab es eben die Kritik, dass die Verordnung nicht ganz dem Sinn dieser Richtlinie entsprach.

Daraufhin reagierten die Regierungsparteien und stellten einen Antrag, der im Detail folgendermaßen lautet – ich nehme an, Sie haben ihn nicht vorliegen, deshalb lese ich Ihnen diesen vor –:

Der Bundesminister für Wirtschaft – und so weiter – wird ersucht, durch eine Evaluie­rung der Reisebüro-Sicherungsverordnung unter Einbindung der Vertreter der Reise­bürobranche sicherzustellen, dass die Einhaltung der Bestimmungen der Pauschal­reiserichtlinie gewährleistet wird und dadurch die Zahlungsfähigkeit und im Konkursfall betroffene Konsumenten und Konsumentinnen tatsächlich schadensfrei gestellt wer­den. – Zitatende.

Noch einmal: Da steht, dass durch die Evaluierung sichergestellt wird, dass die Einhal­tung der Bestimmung der Pauschalreiserichtlinie gewährleistet wird und dann sozu­sagen bei Zahlungsunfähigkeit eine Schadensfreistellung erfolgt.

Mein Punkt ist – und das habe ich bereits im Ausschuss deutlich gemacht –, dass eine Evaluierung nichts sicherstellen kann, eine Evaluierung kann nur etwas überprüfen. Es ist dies eine Zielüberprüfung, eine Maßnahmenüberprüfung, und je nach Ergebnis dieser Evaluierung sind dann Maßnahmen zu setzen.

Ich habe versucht, in der Intention des Antrages, diesen neu zu formulieren und bringe deshalb folgenden Abänderungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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