Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 103

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Es erscheint jedoch völlig unklar, wie der gewollte Effekt, der sich aus der Begründung des Antrags erschließen lässt, allein durch das Instrument einer Evaluierung tat­sächlich erreicht werden kann. Aus Sicht der AntragstellerInnen muss bereits zum jetzigen Zeitpunkt auch eine allfällige Änderung der Reisebüro-Sicherungsverordnung ins Auge gefasst werden.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.03.36

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Dass Reisen für Konsumenten und Verbraucher mit vielerlei rechtlichen Implikationen verbunden ist, das haben wir auch in den letzten Tagen im Zusammenhang mit den Ereignissen im Flugbetrieb festgestellt.

Daher ist ein effektiver Verbraucherschutz, der für diesen Bereich klare Regelungen enthält, besonders wichtig. Meine Vorrednerin, Kollegin Schatz, hat bereits darauf hin­gewiesen, dass, ausgelöst durch den Konkurs eines Reiseveranstalters, zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten, die ihre Reise zu früh bezahlt haben, vorerst um einen Teil ihres Geldes umgefallen sind. Die Nichteinhaltung der Bestimmung des An­zahlungsverbotes durch den Veranstalter hat zu dieser Situation geführt.

Meine Damen und Herren, die Absicherung von Konsumenten, die Pauschalreisen buchen, für den Fall eines Konkurses eines Reiseveranstalters ist im Art. 7 der EU-Pauschalreiserichtlinie geregelt. Diese Regelung hat zwei Zielrichtungen:

erstens, KundInnen, die von der Zahlungsunfähigkeit der Veranstalter während der Reise betroffen sind, eine möglichst problemlose Rückreise zu sichern, und

zweitens, Kundengelder, die vor einer nicht mehr durchgeführten Reise bezahlt wur­den, zu ersetzen.

Die Umsetzung dieser Bestimmung in nationales Recht erfolgt in der Reisebüro-Siche­rungsverordnung. Im konkreten Fall wurden erhöhte Anzahlungen eingefordert und von den Kunden auch bezahlt, die nach dem Konkursfall vorerst nicht zur Gänze rück­erstattet wurden.

Aus konsumentenpolitischer Sicht hat die heute zu beschließende Evaluierung der Reisebüro-Sicherungsverordnung sicherzustellen, dass die Einhaltung der Pauschal­reiserichtlinie auch gewährleistet wird, um auch bei Zahlungsunfähigkeit und im Kon­kursfall zu verhindern, dass Konsumentinnen und Konsumenten geschädigt werden.

Meine Damen und Herren, Verbraucher- und Konsumentenschutz braucht breiten­wirksame und alltagstaugliche Regelungen. Diese Evaluierung wird dazu beitragen, dass Reisebürokunden mehr Sicherheit erhalten, um wieder zu ihrem Geld zu kommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.06.23

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich mich beim Herrn Konsumentenschutzminister bedanken, der, obwohl es nicht so viele Sitzungen des Ausschusses für Konsumentenschutz in einem Jahr gibt, uns trotzdem


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