Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 104

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regelmäßig für Aussprachen zur Verfügung steht, wodurch wir sehr viele von ihm oder von anderen Stellen gesetzte Initiativen im Sinne der Konsumentinnen und Konsu­menten erfahren. Das ist nicht selbstverständlich, und dafür möchte ich mich be­danken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Nun komme ich zum heute zu beschließenden Antrag betreffend Evaluierung der Reisebüro-Sicherungsverordnung. Frau Kollegin Schatz, wir haben im Konsumenten­schutzausschuss eigentlich ein sehr gutes Klima, und wir zeigen Ihnen, glaube ich, auch – Kollege Maier hat es beim vorigen Tagesordnungspunkt schon angesprochen –, dass wir sehr viele Initiativen, die von der Opposition ausgehen, ernst nehmen und in den unterschiedlichsten Ministerien – wir wissen, Konsumentenschutzpolitik ist eine Querschnittsmaterie – Arbeitsgruppen bestehen et cetera.

Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag möchte ich nur darauf hinweisen, dass eine Evaluierung in diesem Bereich genau das Richtige ist, denn es gibt bereits Maßnahmen, die seitens des Wirtschaftsministers mit den Vertretern der Reise­büro­branche gesetzt worden sind; so zum Beispiel betreffend Bewusstseinsbildung, dass allgemeine Geschäftsbedingungen so abgefasst werden müssen, dass genau drinsteht, dass nur bis zu 20 Prozent Anzahlung geleistet werden sollen und der rest­liche Betrag erst frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt bezahlt werden soll.

Ich glaube, genau da liegt das Dilemma, dass beispielsweise die Firma Pineapple Tours sich eben nicht an genau diese Bedingungen gehalten hat. Sie hat wahr­scheinlich gesagt: Bitte zahlt mir den ganzen Reisepreis!, und der Konsument und die Konsumentin waren nicht ausreichend darüber informiert, dass sie im Zweifelsfall bei einer Insolvenz vielleicht durch die Finger schauen.

Der Konsument schaut aber nicht durch die Finger, weil die Republik für solch einen Fall die Haftung eingehen muss. Zum Beispiel wurden im Falle von Rainbow Tours 11 800 € an Schadensgeld abgewickelt, bei Klinger Tours beispielsweise 37 000 € an Schaden anerkannt; das Geld ist bereits den Geschädigten zurückgegeben worden.

Ich denke, es ist mit einer Evaluierung gut. Wir können auch mehr tun, wenn wir sehen, dass es mehr sein muss als Information, wie bessere Auszeichnung der Geschäfts­bedingungen in Reisekatalogen et cetera. Ich habe auch mit den Verantwortlichen im Verein für Konsumenteninformation gesprochen und beim Herrn Minister angeregt, dass man vor der Reisezeit eventuell noch einmal eine Informationskampagne startet – so, wie es der VKI jährlich tut –, bei der man sagt: Bitte, liebe Reisende, lieber Reisender, zahlt erst frühestens zwei Wochen vor der Reise die restlichen 80 Prozent!

Herr Kollege Maier hat es angesprochen, ich darf mich auch noch einmal beim Verein für Konsumenteninformation dafür bedanken, dass uns dessen Mitarbeiter heute in der Säulenhalle wieder Informationen zur Verfügung stellen und im Lokal VII Beratungen nicht nur für hausinterne Mitarbeiter, sondern auch für all unsere Klubmitarbeiter und parlamentarischen Mitarbeiter durchführen, weil auch an diese vonseiten der Konsu­mentinnen und Konsumenten diesbezüglich immer wieder Fragen herangetragen wer­den.

Abschließend – ich weiß, meine Redezeit ist vorbei – möchte ich noch sagen, dass wir heute schon eine Beratung betreffend eine Reise mit einem Frühbucherbonus in Anspruch genommen haben. Und: Auch beim Frühbucherbonus muss der Konsument nicht die ganze Reise ausbezahlen, sondern auch da gilt: Bis zu 20 Prozent Anzahlung und den Rest erst frühestens zwei Wochen vor Antritt der Reise.

 


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