Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 107

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Wir werden auch diese Informationen weitergeben: Erst in den letzten 14 Tagen vor Antritt der Reise soll man den Restbetrag bezahlen, dann wirkt der Schutz. Dann kann man vielleicht den Urlaub nicht genießen, bekommt aber das Geld zurück.

Zuletzt, werte Kolleginnen und Kollegen: Mich freut der Einsatz der Abgeordneten im Kon­sumentenschutzausschuss, und zwar der Abgeordneten aus allen Fraktionen. Die Herausforderungen werden immer größer, und ich habe den Eindruck, auch das Engagement. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.17.56

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter Markowitz! Unter dem Eindruck der letzten Tage Vulkanasche – 7,5 Milliarden € Umsatzeinbußen bei Reiseveranstaltern und Fluglinien; allein am Flughafen Wien Schwechat geht täglich 1 Million € verloren – sehe ich das etwas anders und mit Vorbehalt die Aussagen des Herrn Lauda gegenüber deutschen Sen­dern. Gerade er hat schon eine Geschichte in seinem Flugunternehmen, wonach man mit der Sicherheit der Menschen anders umgehen sollte als mit dem Vorstoß, zwei Stunden über Wien zu fliegen und zu sagen, es sei eigentlich ohnehin alles in Ordnung.

Das, was Sie hier angezogen haben, nämlich dass die österreichischen Ministerien, die Verwaltungsbehörden sehr lange gebraucht hätten, ist jedenfalls zurückzuweisen. Man hat gestern im deutschen Fernsehen schon auch die Botschaft des Herrn Lauda gehört, dass wir in Österreich sehr rasch gehandelt und die Deutschen erst drei Tage später den Luftraum geöffnet haben.

Zur Kollegin Schatz ist noch festzustellen, dass Evaluierung ein Prozess ist, und einen Prozess, der eingeleitet wurde, mit einem Abänderungsantrag wieder abändern zu wollen, nur deshalb, weil man sagt, da steht nicht genau drin, welche Maßnahmen bei der Reisebüro-Sicherungsverordnung getroffen werden sollen, ist nicht gut. Das haben wir im Ausschuss sehr ausführlich diskutiert, und ich denke, dass dieser Abände­rungs­antrag nicht notwendig ist.

Wir werden mit Mehrheit diesen Beschluss im Sinne der Konsumenten fassen, und ich denke, dass das gerade jetzt, da der Beginn der Reisezeit bevorsteht, eine notwendige Maßnahme im Sinne aller ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.19

14.19.40

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 666 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen einen gesamt­ändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über diesen Abänderungsantrag und im Falle seiner Ablehnung über die dem Ausschussbericht 666 der Beilagen angeschlossene Entschließung ab­stim­men.

 


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