Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 122

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barstaaten (Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei) und Polen zu rechnen. Die Gründe dafür sind offensichtlich. Zum einen wird die Arbeitslosigkeit in Österreich 2011 noch etwa auf dem heutigen hohen Stand sein. Zum andern wird die Arbeitslosigkeit in den Nachbarstaaten, wie heute wesentlich höher sein als bei uns. Zu guter Letzt spielen die höheren Lebenshaltungskosten in Österreich für Pendler, deren Lebens­mittel­punkt in ihren Heimatländern liegt, nur eine geringe Rolle. Für sie ist also fast der volle Unterschied des Lohnniveaus wirksam und sie könnten in Österreich fast das Dreifache von dem verdienen, was in ihren Heimatstaaten gezahlt wird.

Auch das AMS betont, dass die Zahl der Tagespendler massiv steigen werde, ebenso wie die Zahl der nichtqualifizierten Arbeitskräfte. Davon betroffen werden also vor allem die Grenzregionen Österreichs sein. Gleichzeitig wird es neben höherer Kosten aufgrund steigender Arbeitslosigkeit insofern zu einer zusätzlichen Belastung des ohnehin angespannten öffentlichen Haushalts kommen, da mehr Tagespendler als bisher Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für ihre im Ausland lebenden Kinder in Österreich geltend machen werden.

Die Folgen der Wirtschaftskrise bleiben also auch weiterhin eine enorme Belastung für die Beschäftigungsquote und werden sich weiterhin negativ auf die Arbeitslosigkeit in Österreich auswirken. Wenn nun in einer Phase hoher Arbeitslosigkeit die geplante Öffnung für jene Oststaaten, die 2004 der EU beigetreten sind, erfolgt, wird das die Arbeitslosigkeit in Österreich und den anderen EU-Staaten in schwindelnde Höhen treiben.

Angesichts dieser Situation scheint es dringend notwendig, möglichst umgehend die EU auf die besondere Situation Österreichs infolge seiner Randlage hinzuweisen und alles zu tun, um eine Verlängerung der Übergangsfrist zu erreichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Dringlichen Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird dringend aufgefordert, auf europäischer Ebene in Verhand­lungen einzutreten, um eine Verlängerung der Übergangsfristen zu bewirken und damit die Möglichkeit zu schaffen, den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt durch natio­nale Maßnahmen und Zugangsbeschränkungen zu regeln und den Erfordernissen des österreichischen Arbeitsmarktes und den Folgen der Wirtschaftskrise anzupassen.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erst­antragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.01.03

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben im Verlauf des heutigen Plenartages schon aus-


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